Condamné pour avoir eu la main trop leste
BGer – Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines Mannes abgewiesen, der wegen sexuellen Handlungen verurteilt worden war. Bei einem Fussballspiel am Strand hatte er zwei Kinder am Gesäss und an den Genitalien berührt. (Urteil 6B_180/2018) (as)
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