Mutter kann Umzug im Rahmen von Eheschutz nicht untersagt werden
BGer – Eine Mutter kann im Rahmen von Eheschutzmassnahmen nicht mit der Obhut über die Kinder betraut und ihr gleichzeitig ein Wohnort vorgeschrieben werden. In den Augen des Bundesgerichts würde damit das Recht auf Niederlassungsfreiheit verletzt. (Urteil 5A_1018/2017)
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