Die Schweiz und die EU passen ihr Versicherungsabkommen an
Die Schweiz und die EU passen ihr seit 1989 bestehendes Direktversicherungsabkommen an neue regulatorische Anforderungen an. Der Gemischte Ausschuss mit Vertretern beider Seiten hat die Änderungen am 3. Juli 2018 beschlossen und in Kraft gesetzt. Damit entspricht das Abkommen auch künftig den Bedürfnissen der Schweizer Versicherungswirtschaft.
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