Le recours de deux infirmiers fribourgeois est admis
BGer – Das Bundesgericht hat die Beschwerde von zwei Pflegekräften aus Freiburg gutgeheissen. Sie forderten die Kompensation von Überzeit, die sie vor der Änderung des Règlement sur le personnel de l'Etat (Personalreglement) im Jahr 2010 geleistet hatten. (Urteile 8C_484/2017 und 8D_3/2017) (as)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare