Jusletter

Ausführungsbestimmungen zur FinTech-Bewilligung

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Beitragsart: Medienmitteilungen
  • Rechtsgebiete: Bankrecht, Wirtschafts- und Wirtschaftsverwaltungsrecht
  • Zitiervorschlag: Jurius, Ausführungsbestimmungen zur FinTech-Bewilligung, in: Jusletter 3. Dezember 2018
Unternehmen, die sich ausserhalb der Kerntätigkeit von Banken bewegen, können ab dem 1. Januar 2019 unter erleichterten Anforderungen gewerbsmässig Publikumseinlagen bis zu maximal CHF 100 Millionen entgegennehmen. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 30. November 2018 eine entsprechende Anpassung des Bankengesetzes zur Innovationsförderung (FinTech) in Kraft gesetzt. Das Crowdlending soll zudem – innerhalb des bewilligungsfreien Bereichs der Sandbox – auch für den privaten Konsum möglich sein.

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