Verhältnismässigkeit der Verwahrung muss erneut überprüft werden
BGer – Das Bundesgericht hat die Prüfung einer bedingten Entlassung aus der Verwahrung zum zweiten Mal ans Zürcher Verwaltungsgericht zurückgewiesen. Um weitere Leerläufe zu vermeiden, wies es das Verwaltungsgericht an, das bestehende psychiatrische Gutachten ergänzen zu lassen. (Urteil 6B_1030/2019)
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