Rückführung trotz legalem Aufenthalt von über einem Jahr in der Schweiz
– einige Gedanken aus praktischer Sicht zum Urteil des Bundesgerichts 5A_982/2018 vom 11. Januar 2019
Im vorliegenden Fall hatte sich das Bundesgericht zur Frage zu äussern, ob ein Kind, welches sich – von Ferienaufenthalten im Ursprungsstaat einmal abgesehen – bis zum Rückführungsantrag aufgrund einer Elternvereinbarung 12 bzw. 14 Monate legal in der Schweiz aufgehalten hat, in das Ursprungsland zurückgeführt werden kann, nachdem die Mutter mit dem Kind entgegen der Elternvereinbarung nach einem Jahr nicht in das Herkunftsland zurückgekehrt ist. Die Erwägungen des Bundesgerichts geben aus praktischer Sicht – namentlich auch aus der Optik des Kindes gedacht – zu einigen Bemerkungen Anlass.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Sachverhalt
- 2. Aus den Erwägungen
- 3. Kommentar
- 3.1. Die Frage nach dem Aufenthaltsort des Kindes
- 3.2. Einfluss einer Vereinbarung auf den Aufenthaltsort
- 3.3. Aufenthalt und Art. 12 HKÜ
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