Aus dem Bundesgericht
Freiheitsstrafe für Konsum von live übertragenem Kindsmissbrauch
Rechtsgebiete:
Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, Strafprozessrecht
Zitiervorschlag: Jurius, Freiheitsstrafe für Konsum von live übertragenem Kindsmissbrauch, in: Jusletter 15. April 2019
BGer – Das Bundesgericht hat die Verurteilung eines Mannes zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 34 Monaten wegen mehrfacher sexueller Handlungen mit Kindern bestätigt. Der Verurteilte hatte via Internet den Missbrauch von Kindern live mitverfolgt und selbst dirigiert. (Urteil 6B_75/2019)
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