Jusletter

Erstinstanzlich Verurteilter von Genf bleibt in Sicherheitshaft

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Beitragsart: Aus dem Bundesgericht
  • Rechtsgebiete: Straftaten gegen Leib und Leben
  • Zitiervorschlag: Jurius, Erstinstanzlich Verurteilter von Genf bleibt in Sicherheitshaft, in: Jusletter 13. Mai 2019
BGer – Der Haupttäter im Fall des zweifachen versuchten Mordes im Genfer Stadtteil Saint-Jean bleibt in Sicherheitshaft. Dies hat das Bundesgericht bestätigt. Der 20-Jährige wurde im März erstinstanzlich zu einer Freiheitsstrafe von 15 Jahren verurteilt. (Urteil 1B_168/2019)
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Auf Antrag des Staatsanwalts wurden der Haupttäter und ein weiterer Mann nach dem Urteil des Kriminalgerichts Genf in Sicherheitshaft genommen. Es bestand Fluchtgefahr. Andere mildere Massnahmen, wie die Hinterlegung der Reisepapiere, wurden als unzureichend erachtet.

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Der 20-Jährige legte dagegen Beschwerde ein, ohne Erfolg. Das Bundesgericht teilt die Sicht der Vorinstanzen hinsichtlich der Fluchtgefahr.

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Der junge Mann hatte in einer Nacht im Januar 2017 mit vier Kollegen – drei davon waren noch minderjährig – zwei zufällig ausgewählte Männer mit Tritten, Schlägen und Baseballschlägern am Kopf traktiert.

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Die Angreifer flohen und liessen die lebensgefährlich verletzten Opfer in der Kälte zurück. Diese trugen schwerwiegende Verletzungen davon, die lebenslängliche Behinderungen zur Folge haben.

Urteil des Bundesgerichts 1B_168/2019 vom 30. April 2019

Quelle: SDA

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