Das Bundesgericht hat die Rügen des 55-jährigen Zürchers in einem am 10. Mai 2019 veröffentlichten Urteil abgewiesen. Entgegen der Ansicht des Verurteilten habe es keine Verletzung des Anklageprinzips gegeben.
Auch habe das Bundesstrafgericht als Vorinstanz den Sachverhalt korrekt ermittelt und überzeugend dargestellt, weshalb es davon ausgegangen ist, dass der Finanzfachmann Insiderinformationen erhielt und diese seit spätestens 2014 gewinnbringend nützte.
Weil die Informationsquelle des Verurteilten von der Bundesanwaltschaft nicht ermittelt werden konnte, handelte es sich um einen Indizienprozess. Das Bundesstrafgericht verurteilte den Zürcher im Dezember 2017 zu einer Busse von CHF 7’800 und einer Ersatzforderung von rund CHF 810’000.
Insgesamt hatte er Gewinne von rund CHF 2 Millionen erzielt, die auch auf das Konto seiner Lebenspartnerin und Kunden gingen. Diese müssen nun ebenfalls Ersatzforderungen leisten. Das Bundesgericht hat zwei dagegen eingereichte Beschwerden abgewiesen.
Urteile des Bundesgerichts 6B_879/2018, 6B_864/2018 und 6B_871/2018 vom 26. April 2019
Quelle: SDA
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