Sehr geehrte Leserinnen und Leser
Welche Möglichkeiten haben Finanzmarktteilnehmer unter geltendem Recht, um die Auswirkungen ihrer Tätigkeiten auf das Klima positiv zu beeinflussen? Dürfen die Institute bereits heute Schattenpreise einsetzen? Wie ist eine Branchenvereinbarung rechtlich zu qualifizieren? Können bei der Kreditvergabe Anreize zu klimafreundlichem Bauen gesetzt werden? Mirjam Eggen zeigt auf, dass bereits heute vieles möglich ist und die Finanzmarktakteure nicht auf die Umsetzung des Übereinkommens von Paris, auf den schweizerischen Gesetzgeber oder auf sonst eine Entwicklung auf hoheitlicher Ebene warten müssen.
Während sich Lehre und Rechtsprechung ausgiebig mit der Vertrags- und Gesetzesauslegung befassen, wurde die Methodik der Statutenauslegung im Aktienrecht in der Schweiz bisher deutlich weniger beleuchtet. Gianin Hoessly stellt den Stand der Rechtsprechung und die Ansichten in der Lehre umfassend dar und formuliert einen Ansatz zu einer alternativen Herangehensweise an die Statutenauslegung.
Morad Goerg stellt das königliche Vorrecht im britischen Verfassungsrecht vor. Vom Ursprung 1688 bis zum Brexit werden die Definition, die historische Entwicklung, die Kasuistik, den Anwendungsbereich, aber auch die Grenzen des königlichen Vorrechts in der konstitutionellen Monarchie thematisiert. Die Institution scheint noch lange nicht veraltet zu sein und ist heute noch ein wichtiger Eckpfeiler des Verfassungsrechts im Vereinigten Königreich.
Wenn der Frühling seine Zeichen zeigt und das Wetter wieder schöner wird, ist die Grillsaison eröffnet. Dabei ist eine heisse Grillwurst mit Vorsicht zu geniessen, wie ein Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Zug zeigt. Thomas Koller führt seine Ausführungen zum Grillrecht fort und macht es um ein Rechtsgebiet reicher: das Grillsozialversicherungsrecht und das «Wesen der Grillwurst».
Ich wünsche Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die Woche.
Daphne Röösli
Produktmanagerin Jusletter
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