Swisscom-Dienst fällt unter das Geldwäschereigesetz
BGer – Der SMS-Dienst der Swisscom, bei dem Kunden den Nachtzuschlag des Zürcher Verkehrsbundes (ZVV) mit der nächsten Rechnung bezahlen können, fällt unter die Vorgaben des Geldwäschereigesetzes (GwG). Dies hat das Bundesgericht entschieden. (Urteil 2C_488/2018)
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