Überführung der Notverordnungen in ein dringliches Bundesgesetz
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 29. April 2020 die Eckwerte für die Überführung der Notverordnungen, die er zur Bekämpfung der Corona-Krise erlassen hat, in ein Bundesgesetz beschlossen. Er will im Juni 2020 ein Vernehmlassungsverfahren eröffnen und dem Parlament Anfang September 2020 die entsprechende Botschaft überweisen.
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