Aus dem Bundesstrafgericht
Bedingte Geldstrafe für Ex-Geschäftsleiterin von Ausgleichskasse
Rechtsgebiete:
Strafrecht, Strafprozessrecht, Straftaten gegen das Vermögen
Zitiervorschlag: Jurius, Bedingte Geldstrafe für Ex-Geschäftsleiterin von Ausgleichskasse, in: Jusletter 31. August 2020
BStGer – Die frühere Geschäftsführerin der Zentralen Ausgleichskasse (ZAS) in Genf hat ihre Beschwerde gegen den Strafbefehl der Bundesanwaltschaft zurückgezogen. Damit ist die Verurteilung wegen Betrugs, Urkundenfälschung und Urkundenfälschung im Amt rechtskräftig. (Verfügung SK.2018.11)