Ausgebürgerte Schweizerin erhält Aufenthaltsbewilligung
BVGer – Die Waadtländer Behörden müssen einer gebürtigen Schweizerin, die ihren Schweizer Pass aufgrund der Heirat mit einem Belgier verlor, eine Aufenthaltsbewilligung erteilen. Ebenso deren volljährigen Tochter. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht auf der Basis des Freizügigkeitsabkommens entschieden. (Urteil F-947/2020)
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