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Sehr geehrte Leserinnen und Leser

Die administrative Versorgung war eine in der Schweiz bis 1981 praktizierte öffentlich-rechtliche Zwangsmassnahme, die durch eine Verwaltungsbehörde verfügt wurde. Nach einer kurzen historischen Darstellung vergleicht Louise Hauptmann die administrative Versorgung mit den geltenden Formen des Freiheitsentzugs in der Schweiz und stellt fest, dass einige Hauptkritikpunkte von damals noch immer bestehen.

Zeitversetztes Fernsehen ist beliebt und wird immer mehr genutzt. Es erlaubt den Abonnentinnen und Abonnenten, Fernsehprogramme nach deren Ausstrahlung noch während sieben Tagen anzuschauen. Nun soll die Dauer von sieben auf 14 Tage erhöht werden. Mathis Berger fasst die tatsächliche und rechtliche Ausgangslage zusammen und untersucht, wie die Verdoppelung der Vorhaltedauer unter urheberrechtlichen Gesichtspunkten zu beurteilen ist und beleuchtet in diesem Zusammenhang auch weitere urheberrechtliche Aspekte.

Benedikt Maurenbrecher und Ueli Huber widmen sich im Lichte der Aktienrechtsrevision der Frage, inwiefern bereits Liquiditätsschwierigkeiten die Pflicht des Verwaltungsrates zur Benachrichtigung der Richterin oder des Richters auslösen, und legen auf dieser Grundlage Art. 1 COVID-19-Verordnung Insolvenzrecht aus. Weiter werden Überlegungen mit Blick auf die Zeit nach Ablauf der Geltungsdauer der COVID-19-Verordnung Insolvenzrecht am 20. Oktober 2020 angestellt.

Daniel Hunkeler und Zeno Schönmann befassen sich mit dem Umstand, dass die notrechtlichen Massnahmen zur Verhinderung coronabedingter Konkurse einstweilen nicht verlängert werden. Sie erläutern den entsprechenden Beschluss des Bundesrats vom 14. Oktober 2020, welcher bereits ab morgen, 20. Oktober 2020, Wirksamkeit entfaltet. 

Längst sind Drohnen ein bekanntes Phänomen am Himmel über der Schweiz. Marcel Hostettler und Eric Baumgartner geben einen Überblick über die aktuell geltenden Regelungen und einen Ausblick auf die neue EU-Regulierung, welche ab 2021 in der Schweiz gilt und zu einer detaillierteren sowie strengeren Handhabung von Drohnen führen wird.

Daniel Hunkeler empfiehlt in seiner Buchbesprechung die Freiburger Habilitationsschrift von Bruno Pasquier, welche sich mit der Schnittstelle zwischen Konkurs- und Schuldrecht befasst.

Ich wünsche Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die Woche. 

Daphne Röösli
Produktmanagerin Jusletter

Wissenschaftliche Beiträge
Louise Hauptmann
Louise Hauptmann
Abstract

Die administrative Versorgung wird als «dunkles Kapitel» unserer Geschichte bezeichnet. Aber ist dieses Kapitel wirklich abgeschlossen? Nach einer kurzen Rückblende zeigt die Autorin die Gemeinsamkeiten zwischen jener Institution und dem geltenden Recht des Freiheitsentzugs auf. Sie rollt die Hauptkritikpunkte an den früheren Internierungen wieder auf und demonstriert, dass obwohl das heutige Recht betroffene Personen vor einigen dieser Fallstricke schützt, andere noch immer in den aktuellen Formen des Freiheitsentzugs bestehen. (el)

Mathis Berger
Mathis Berger
Abstract

Unter den Bezeichnungen Catch-up TV oder Replay TV oder zeitversetztes Fernsehen wird ein beliebter Service angeboten, der es den Abonnenten erlaubt, Fernsehprogramme nachdem sie ausgestrahlt worden sind noch während sieben Tagen anzuschauen. Zurzeit sind Bestrebungen im Gange, die sog. Vorhaltedauer, während welcher einmal ausgestrahlte Programme angeschaut werden können, von sieben Tagen auf 14 Tage auszudehnen. Der Beitrag untersucht, wie die Verdoppelung der Vorhaltedauer unter urheberrechtlichen Gesichtspunkten zu beurteilen ist. Im Rahmen der Beantwortung dieser Frage werden weitere, vornehmlich urheberrechtliche Punkte des Catch-up TV diskutiert.

Beiträge
Benedikt Maurenbrecher
Benedikt Maurenbrecher
Ueli Huber
Abstract

Die Autoren reflektieren die Frage, inwiefern bereits Liquiditätsschwierigkeiten die Pflicht des Verwaltungsrates zur Benachrichtigung des Richters auslösen im Lichte der Aktienrechtsrevision, und legen auf dieser Grundlage Art. 1 COVID-19-Verordnung Insolvenzrecht aus. Die Pflichten des Verwaltungsrates nach Ablauf der Geltungsdauer der COVID-19-Verordnung Insolvenzrecht am 20. Oktober 2020 werden durch den Vorschlag einer Übergangsbestimmung besonders beleuchtet.

Daniel Hunkeler
Daniel Hunkeler
Zeno Schönmann
Abstract

Der Bundesrat wird die vorübergehenden Massnahmen zur Verhinderung von coronabedingten Konkursen nicht verlängern. Das hat er an seiner Sitzung vom 14. Oktober 2020 entschieden. Die Massnahmen laufen gemäss einer Medienmitteilung des Bundesrats gleichen Datums bereits heute, 19. Oktober 2020, aus. Gleichzeitig setzt der Bundesrat die vom Parlament im Rahmen der Aktienrechtsrevision beschlossene mögliche Verlängerung der provisorischen Nachlassstundung auf neu insgesamt acht Monate vorzeitig auf den 20. Oktober 2020 in Kraft. Die Autoren gehen von einem Anstieg von Konkursen und gerichtlichen Nachlassverfahren aus.

Marcel Hostettler
Marcel Hostettler
Eric Baumgartner
Eric Baumgartner
Abstract

Die regulatorische Behandlung von Drohnen in der Schweiz steht vor einem Umbruch. Die Schweiz hatte Drohnen bislang lediglich unter bereits bestehende Gesetze subsumiert. Ab 2021 soll nun die EU-Verordnung 2019/947 übernommen werden, was zu einer detaillierteren sowie strengeren Handhabung von Drohnen führen wird. Dies erscheint aufgrund der starken Verbreitung und der vielfältigen Einsatzmöglichkeiten sinnvoll. Nachfolgend werden die wesentlichen Punkte der aktuellen sowie der künftigen Regulierung einander gegenübergestellt.

Rezension
Daniel Hunkeler
Daniel Hunkeler
Abstract

Es gibt verhältnismässig wenige Habilitationsschriften im Konkursrecht und noch weniger solche, die sich mit Fragestellungen an der Schnittstelle zwischen Konkurs- und Schuldrecht befassen. Umso willkommener ist die im Frühling dieses Jahres erschienene, gelungene Freiburger Habilitationsschrift von Bruno Pasquier, welche sich mit solchen Fragestellungen befasst und welche vorliegend kurz rezensiert wird.

Aus dem Bundesgericht
Jurius
Abstract

BGer – Das Bundesgericht heisst die Beschwerde eines Autofahrers gut, der aufgrund eines Unfalls an einem Tunnelausgang verurteilt wurde. Die Walliser Justiz wird die Sache neu beurteilen müssen, nachdem sie ohne ausreichende Begründung über die Schlussfolgerung des Sachverständigen hinausgegangen war. (Urteil 6B_330/2020) (el)

Jurius
Abstract

BGer – Das Bundesgericht heisst eine Beschwerde der Staatsanwaltschaft St.Gallen gegen die Freisprechung einer Autofahrerin gut. Letztere hatte 2014 zwei junge Mädchen angefahren, die hinter einem Postauto die Strasse überquerten. (Urteil 6B_305/2020 et 6B_321/2020) (el)

Jurius
Abstract

BGer – Das unbefristete Tierhalteverbot für den Pferdehändler aus Hefenhofen TG ist rechtskräftig. Dies geht aus einem am 12. Oktober 2020 publizierten Urteil des Bundesgerichts hervor. Pendent ist noch das Verfahren zur Abrechnung nach dem Zwangsverkauf der Pferde durch die Behörden. (Urteil 2C_676/2020)

Aus dem Bundesverwaltungsgericht
Jurius
Abstract

BVGer – Die Waadtländer Behörden müssen einer gebürtigen Schweizerin, die ihren Schweizer Pass aufgrund der Heirat mit einem Belgier verlor, eine Aufenthaltsbewilligung erteilen. Ebenso deren volljährigen Tochter. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht auf der Basis des Freizügigkeitsabkommens entschieden. (Urteil F-947/2020)

Medienmitteilungen
Jurius
Abstract

Der Bundesrat wird die vorübergehenden Massnahmen zur Verhinderung von coronabedingten Konkursen nicht verlängern. Das hat er an seiner Sitzung vom 14. Oktober 2020 entschieden. Gleichzeitig setzt der Bundesrat die vom Parlament im Rahmen der Aktienrechtsrevision beschlossene Verlängerung der Nachlassstundung bereits auf den 20. Oktober 2020 in Kraft.

Jurius
Abstract

Das Covid-19-Gesetz schafft die rechtlichen Grundlagen, damit der Bundesrat diejenigen notverordnungsrechtlich beschlossenen Massnahmen aufrechterhalten kann, die für die Bewältigung der Covid-19-Epidemie weiterhin erforderlich sind. An seiner Sitzung vom 14. Oktober 2020 hat der Bundesrat die Verordnung über die Massnahmen im Kulturbereich gemäss Covid-19-Gesetz verabschiedet.

Jurius
Abstract

Die Ausfuhr von Pflanzenschutzmitteln, die in der Schweiz aufgrund des Gesundheits- und Umweltschutzes nicht zugelassen sind, wird neu reguliert. Für fünf besonders problematische Pflanzenschutzmittel gilt ab 2021 ein Ausfuhrverbot. Die Ausfuhr der restlichen Pflanzenschutzmittel, die in der Schweiz nicht zugelassen sind, ist in Zukunft bewilligungspflichtig und bedarf einer vorgängigen Zustimmung des Einfuhrstaates. Der Bundesrat hat am 14. Oktober 2020 die Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) in diesem Sinn angepasst. Sie tritt per 1. Januar 2021 in Kraft.

Jurius
Abstract

An seiner Sitzung vom 14. Oktober 2020 hat der Bundesrat ein Abkommen zwischen der Schweiz und Peru genehmigt. Damit werden die Rahmenbedingungen geschaffen, um CO2-Emissionen der Schweiz über Projekte in Peru zu kompensieren. Es handelt sich hierbei um das weltweit erste Abkommen dieser Art unter dem Klimaübereinkommen von Paris. Die Schweiz nimmt damit eine internationale Pionierrolle ein und schafft einen Standard für internationale Klimaprojekte, welche strenge Auflagen für den Umweltschutz erfüllen und dabei auch internationale Normen für den Schutz der Menschenrechte respektieren.

Rechtsprechungsübersicht
Jurius
Abstract

Die Rechtsprechungsübersicht führt die zur Publikation in der Amtlichen Sammlung vorgesehenen Urteile des Schweizerischen Bundesgerichts vom 17. August 2020 bis und mit 16. September 2020 sowie die Urteile des EGMR mit Beteiligung der Schweiz auf. Neben Dossiernummer, Urteilsdatum, Abteilung/Kammer, Prozessgegenstand und Vorinstanz wird ein Hyperlink zum Originalentscheid und – sofern vorhanden – zur jeweiligen Mitteilung bzw. Besprechung in Jusletter und im dRSK wiedergegeben.