Schweiz – UK: Abkommen zur Mobilität von Dienstleistungserbringern
Der Bundesrat hat am 4. Dezember 2020 ein Abkommen über die Mobilität von Dienstleistungserbringern zwischen der Schweiz und UK genehmigt. Damit soll der gegenseitige, erleichterte Marktzugang sichergestellt werden. Nach dem Wegfall des Freizügigkeitsabkommens ab 1. Januar 2021 wird auf diese Weise eine drohende Lücke geschlossen. Dies ist Teil der «Mind-the-Gap»-Strategie des Bundesrates nach dem Austritt des UK aus der EU.
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