Funk- und Kabelaufklärung des Nachrichtendienstes des Bundes
BGer – Das Bundesgericht heisst eine Beschwerde des Vereins «Digitale Gesellschaft» und von mehreren Privatpersonen gut. Das Bundesverwaltungsgericht muss prüfen, ob die vermutete Bearbeitung ihrer Daten im aktuellen System der Funk- und Kabelaufklärung des Nachrichtendienstes des Bundes (NDB) ihre Grundrechte verletzt. (Urteil 1C_377/2019)
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