Gewaltenteilung in ausserordentlichen Lagen – quo vadis?
Lehren aus der Corona-Krise
Die Corona-Krise hat das Verhältnis zwischen den Staatsgewalten im Bund auf eine Probe gestellt. Es kam zu einer erheblichen Machtverschiebung vom Bundesparlament zum Bundesrat. Wie kann die Gewaltenteilung in ausserordentlichen Lagen so gut wie möglich aufrechterhalten und möglichst schnell wiederhergestellt werden? Genügt das heutige rechtsstaatlich-demokratische Sicherungsnetz, um Missbräuche des exekutiven Notrechtshandelns zu verhindern? Wie können die Rollen des Parlaments und der Justiz in ausserordentlichen Lagen gestärkt werden? Hat der Bundesrat in der Corona-Krise seine Kompetenzen überschritten? Diesen Fragen soll in diesem Beitrag nachgegangen werden.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einleitung
- 2. Die Gewalten in der Corona-Krise
- 2.1. Machtzuwachs beim Bundesrat
- 2.1.1. (Not-)Verordnungen des Bundesrats: Unterscheidung zwischen Primär- und Sekundärmassnahmen
- 2.1.2. Dringliche Finanzbeschlüsse und Aufgebot der Armee
- 2.1.3. Beurteilung des Notrechtsgebrauchs des Bundesrats
- 2.2. Bundesversammlung in der «Nebenrolle»
- 2.2.1. Faktisch eingeschränkte Rechtsetzungsmöglichkeiten
- 2.2.2. Kontrollaufgaben
- 2.2.3. Funktionsweise der Bundesversammlung
- 2.2.4. Überführung des Notverordnungsrechts des Bundesrats in das Covid-19-Gesetz
- 2.3. Zusammenwirken von Bundesrat und Bundesversammlung
- 2.4. Gerichtliche Kontrolle und Rechtsschutz sind eingeschränkt
- 3. Lehren aus der Corona-Krise
- 4. Zusammenfassende Schlussbemerkungen
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