Busse für Wildplakatierer in Freiburg wird neu beurteilt
BGer – Das Bundesgericht hat die Verurteilung eines Mannes aufgehoben, der in der Stadt Freiburg ohne Bewilligung Plakate aufhängte. Die Vorinstanz hätte neben dem kantonalen Recht auch Bundesrecht anwenden müssen, da die Plakate auf Strassenverkehrsanlagen angebracht worden waren. (Urteil 6B_110/2021)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare