Jusletter

«Verleiten und Beihilfe zum Suizid gemäss Art. 115 StGB» – Replik

  • Autor/Autorin: Michael Schermbach
  • Beitragsart: Essay
  • Rechtsgebiete: Gesundheitsrecht, Sterbehilfe, Tod
  • DOI: 10.38023/14b94561-8443-4dd6-811d-effbb26915d6
  • Zitiervorschlag: Michael Schermbach, «Verleiten und Beihilfe zum Suizid gemäss Art. 115 StGB» – Replik, in: Jusletter 30. August 2021
Der nachfolgende Beitrag setzt sich mit dem Beitrag von Fabian Teichmann und Markus Thier im Jusletter vom 1. Februar 2021 auseinander, in welchem die Autoren – an Art. 115 StGB anknüpfend – bereits im Titel die Frage aufwerfen, ob in der Schweiz «ein stärkerer Lebensschutz nach deutschem Vorbild de lege ferenda» geboten sei. Dabei sollen verschiedene Punkte im erwähnten Aufsatz angesprochen und dabei aufgezeigt werden, dass der behandelte Themenbereich eine sorgfältigere und wissenschaftlichere Betrachtung verdient, als dies durch die Autoren geschehen ist.

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Einleitung
  • 2. Einführende Gedanken
  • 3. Empirische Betrachtungen
  • 4. Kritische Betrachtung der derzeitigen institutionalisierten Suizidhilfepraxis
  • 5. Verfassungsrechtliche Überlegungen
  • 6. Direkte aktive Sterbehilfe gemäss Art. 114 StGB
  • 7. Die Verleitung und Beihilfe zum Suizid gemäss Art. 115 StGB
  • 8. Deutscher Rechtsvergleich
  • 9. Das Recht auf selbstbestimmte Lebensbeendigung in Gestalt der Selbsttötung
  • 10. Ergebnis
  • 11. Fazit dieser Replik

1 Kommentar

  • 1

    Ohne Titel

    Vielen Dank für Ihre Replik. Ich empfand den damaligen Beitrag von Fabian Teichmann und Markus Thier als tendenziell abwertend und respektlos gegenüber all den Personen, welche sich in einer schwierigen gesundheitlichen Lage oder als Angehörige mit dem Thema Suizid bzw. Suizidhilfe auseinandersetzen müssen. Daher bin ich froh, dass Sie den Beitrag von Fabian Teichmann und Markus Thier nicht einfach so stehen lassen haben und aufzeigen, dass es dem entsprechenden Beitrag an Wissenschaftlichkeit, Sachlichkeit und Respekt fehlte.

    avatarRalph Leuenberger31.08.2021 07:31:37Antworten

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