Sehr geehrte Leserinnen und Leser
Zweimal jährlich erscheint seit vielen Jahren eine Schwerpunktausgabe zum Gesundheitsrecht. Beiträge aus diesen Ausgaben sowie ausgewählte weitere Texte aus «normalen» Ausgaben werden ebenfalls seit über zehn Jahren in der RSDS/SZG im selben Verlag jährlich als gedruckter Band publiziert. Heute gilt es, unserem geschätzten Kollegen Prof. Dr. Olivier Guillod von Herzen für seinen langjährigen Einsatz für diese Publikationen, für sein prägendes Wirken im Medizin- und Gesundheitsrecht sowie für die wunderbare Kollegialität zu danken. Prof. Guillod erreicht dieses Jahr das «AHV-Alter» und tritt von seinen Funktionen an der Universität Neuenburg zurück. Von Herzen wünschen wir ihm Glück, Zufriedenheit und Gesundheit im kommenden Lebensabschnitt. Wir freuen uns, weiterhin von ihm zu hören und zu lesen!
In der medizinischen Forschung werden die Bearbeitung und der Austausch von Daten immer wichtiger. Frédéric Erard und Alexandre Jotterand beleuchten diese zentralen Fragestellungen aus der Optik aller involvierten Akteure.
Nicht weniger grundsätzlich ist die Frage, wie die Schweiz versucht, die Qualität der Krankenpflegeleistungen zu stärken, namentlich auch durch die Etablierung und Stärkung von Qualitätssicherungssystemen wie CIRS. Die damit verbundenen Fragestellungen sind vielfältig und werden, mit Schwerpunkt auf die jüngsten Entwicklungen, von Jérôme Saint-Phor gründlich abgehandelt.
Eliane Braun kommt bei ihrer Analyse zum Umgang mit überzähligen Embryonen zum Schluss, dass die geltende Regelung Wertungswidersprüche aufweist, die korrigiert werden könnten.
Novel Food, also neuartige Lebensmittel, dürfen, entgegen den sonst geltenden Prinzipien des Lebensmittelrechts, nur unter einschränkenden Voraussetzungen auf den Markt gebracht werden. Daniel Donauer und Franziska Gall erläutern dieses vor wenigen Jahren in der Schweiz eingeführte Regelungskonzept.
Iris Herzog-Zwitter stellt in ihrem Beitrag die praxisrelevanten Gesichtspunkte in der Versicherungsmedizin dar, die sich insbesondere bei der medizinischen Begutachtung regelmässig stellen.
Seit vielen Jahren werden Fragen rund um die Freitodbegleitung kontrovers diskutiert. Der Beitrag von Fabian Teichmann und Markus Thier, der im Jusletter vom 1. Februar 2021 erschienen ist, hat die hier publizierte Replik von Michael Schermbach provoziert. Wir sind überzeugt, dass pointiert und sachlich geführte Kontroversen ein kostbares Gut sind, das es zu pflegen gilt.
Der Wechsel von der erweiterten Zustimmungslösung zur erweiterten Widerspruchslösung im Transplantationsrecht ist in der Gesetzgebung schon (fast) beschlossene Sache. Thomas Gächter und Birgit Christensen weisen in einem kurzen Essay auf die Problematik hin, dass die neue Lösung die Interessen deutlich anders gewichtet als etwa die laufende Diskussion um die Bekämpfung der Pandemie.
Das umfassende, im Jahr 2020 erschienene Werk von Frédéric Erard zum «secret médical» wird in der vorliegenden Ausgabe von Chloé Gay-Balmaz vorgestellt und gewürdigt.
Auch diesmal enthält die Schwerpunkt-Ausgabe wieder eine umfassende Bibliographie zum Gesundheitsrecht, die im Auftrag des Institut du droit de la santé an der Universität Neuchâtel (IDS) von Sabrina Burgat et al. zusammengestellt worden ist.
Im Namen sämtlicher Mitherausgeber dieser Schwerpunkt-Ausgabe und des IDS wünsche ich Ihnen eine anregende Lektüre und einen schönen Herbst.
Prof. Dr. iur. Thomas Gächter, Zürich
Mitherausgeber der Schwerpunktausgabe Gesundheitsrecht
Abstract
Der Austausch von Personendaten ist heutzutage in der Forschung allgegenwärtig und wirft komplexe rechtliche Fragen auf. Dieser sowohl aus theoretischer als auch aus praktischer Sicht angelegte Beitrag zielt darauf ab, die Rollen der verschiedenen an der Forschung beteiligten Akteure zu bestimmen und ihre Verpflichtungen im Hinblick auf den Datenschutz zu ermitteln. Zu diesem Zweck untersuchen die Verfasser den geltenden Rechtsrahmen und die vertraglichen Instrumente, die von den beteiligten Parteien eingesetzt werden können oder sollten. Zu didaktischen Zwecken werden auch mehrere praxisbezogene und aus der Realität abgeleitete Fallbeispiele analysiert. (xf)
Abstract
Der vorliegende Beitrag befasst sich mit den rechtlichen und konzeptionellen Grundlagen der Qualität von Krankenpflegeleistungen. Er bietet einen Überblick über die nationalen Strategien, die derzeit zur Verbesserung von Qualität und Sicherheit im Gesundheitswesen verfolgt werden. Anschliessend werden die Qualitätsanforderungen an die Leistungserbringer untersucht, damit diese von der OKP vergütet werden können, um sodann auf die aktuellen und zukünftigen Revisionen des KVG und dessen Verordnungen in diesem Bereich einzugehen. Schliesslich setzt sich der Autor kritisch mit der Einführung von CIRS auf Bundesebene auseinander. (xf)
Abstract
Die geltende Rechtslage nimmt die Entstehung überzähliger Embryonen im Rahmen reproduktionsmedizinischer Verfahren planmässig in Kauf. Zwar hat der Gesetzgeber die möglichen Verfahrensweisen mit diesen reguliert, jedoch lassen sich Wertungswidersprüche feststellen. Dieser Beitrag hinterfragt bestehende Schranken im Umgang mit überzähligen Embryonen und schlägt Anpassungen der Rechtslage vor, welche ein kohärentes Regelungsgefüge begünstigen.
Abstract
Nach der in jüngerer Zeit ergangenen (Total-)Revision des Lebensmittelrechts folgt die Inverkehrbringung von Lebensmitteln in der Schweiz heute dem Prinzip der Selbstkontrolle. Lebensmittel dürfen demnach grundsätzlich frei in den Handel gebracht werden. Eine wichtige Ausnahme bilden sog. neuartige Lebensmittel, für deren Inverkehrbringung entweder die Bezeichnung innerhalb einer Positivliste oder aber eine Bewilligung des BLV vorausgesetzt ist. Der vorliegende Beitrag beleuchtet in diesem Zusammenhang die Unterstellungskriterien von Novel Food nach schweizerischem Recht.
Abstract
Der Beitrag behandelt praxisrelevante Brennpunkte der medizinischen Begutachtung mit Bezug zur bundesgerichtlichen Rechtsprechung. Der Bogen wird thematisch von der grundsätzlichen Aufgabenteilung zwischen Medizin und Recht über die Abgrenzung von Arztbericht und Gutachten bis zur bundesgerichtlichen Beurteilung des Beweiswerts eines interdisziplinären Gutachtens ohne abschliessende Konsensbesprechung gespannt.
Abstract
Der nachfolgende Beitrag setzt sich mit dem Beitrag von Fabian Teichmann und Markus Thier im Jusletter vom 1. Februar 2021 auseinander, in welchem die Autoren – an Art. 115 StGB anknüpfend – bereits im Titel die Frage aufwerfen, ob in der Schweiz «ein stärkerer Lebensschutz nach deutschem Vorbild de lege ferenda» geboten sei. Dabei sollen verschiedene Punkte im erwähnten Aufsatz angesprochen und dabei aufgezeigt werden, dass der behandelte Themenbereich eine sorgfältigere und wissenschaftlichere Betrachtung verdient, als dies durch die Autoren geschehen ist.
Abstract
Die erweiterte Anwendung des Covid-Zertifikats oder ein direktes Impfobligatorium werden gegenwärtig leidenschaftlich debattiert. Fast unbemerkt zeichnet sich dagegen im Transplantationsrecht eine viel grundlegendere Entwicklung ab, in der Selbstbestimmung und Solidarität deutlich anders gewichtet werden als in der Pandemiebewältigung.
Abstract
Gerade jetzt, wo die Covid-19-Pandemie die entscheidende Bedeutung der Verwaltung von Gesundheitsinformationen unterstreicht, steht die ärztliche Schweigepflicht mehr denn je im Rampenlicht. In seiner Dissertation, die kürzlich sowohl in gedruckter Form als auch als Open Access veröffentlicht wurde, entschlüsselt Frédéric Erard diese oft beschworene, aber wenig bekannte Institution. Der Autor untersucht den Komplex der verschiedenen Normen, die ihn ausmachen, ihre Grenzen, ihre subtilen Wechselbeziehungen sowie ihre schwierige Umsetzung. Damit bietet er sowohl ein praktisches Nachschlagewerk als auch eine eingehende theoretische Reflexion, von den Ursprüngen der ärztlichen Schweigepflicht bis zu ihrer ungewissen Zukunft in einem digitalisierten Gesundheitssystem. (xf)
Abstract
Diese Rubrik gibt Hinweise auf Neuerscheinungen im Gesundheitsrecht. Sie wird auf Grund von nahezu fünfzig juristischen und medizinischen Zeitschriften aus der Schweiz und dem Ausland zusammengestellt. Diese Nummer umfasst grundsätzlich die Periode vom 20. Dezember 2020 bis zum 30. Juni 2021.
Abstract
BGer – Das Bundesgericht ordnet den Rückzug eines Waadtländer Staatsanwalts an, der in einem Rechtsstreit zwischen einem Pharmaunternehmen und einem ehemaligen Angestellten ermittelt hatte. Der Staatsanwalt machte während des Verfahrens Äusserungen, die nach Ansicht der Richter den Verdacht der Befangenheit aufkommen lassen. (Urteil 1B_320/2021)
Abstract
BGer – Das Bundesgericht heisst die Beschwerde eines Apothekers aus dem Kanton Aargau im Zusammenhang mit der Regelung des Notfalldienstes gut. Er kann nicht dazu verpflichtet werden, sich entweder finanziell an der zentralen Notfallapotheke im Kantonsspital Aarau zu beteiligen oder dann eine Ersatzabgabe zu zahlen. Die fragliche Regelung ist mit Blick auf mehrere Grundrechte sowie auf die bundesrechtliche Norm zur «Mitwirkung in Notfalldiensten» von Apothekerinnen und Apothekern nicht zulässig. (Urteil 2C_595/2020)
Abstract
BGer – Weil sie eine zumutbare Arbeit verweigert hat, wird einer arbeitslosen Frau in Genf während 34 Tagen das Arbeitslosengeld gekürzt. Das Sozialversicherungsgericht in Luzern hat einem Rekurs des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) gegen einen Entscheid der Genfer Justiz stattgegeben, welche die Strafe auf 20 Taggelder reduziert hatte. (Urteil 8C_313/2021)
Abstract
BVGer – Das Bundesverwaltungsgericht hat ein dreijähriges Berufsverbot für Beat Ammann, den früheren Chefjuristen der Banca Svizzera Italiana BSI, bestätigt. Ihm wird eine wesentliche Verantwortung im Zusammenhang mit der Verletzung der Geldwäschereibestimmungen bei Geschäften mit dem malaysischen Staatsfonds 1MDB zugeschrieben. (Urteil B-7186/2018)
Abstract
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 25. August 2021 das totalrevidierte Kernenergiehaftpflichtgesetz und die totalrevidierte Kernenergiehaftpflichtverordnung per 1. Januar 2022 in Kraft gesetzt. Die Schweiz setzt damit die revidierten Kernenergiehaftpflichtübereinkommen von Paris und Brüssel in ihrer Gesetzgebung um. Dadurch verbessert sich im Falle von schweren Nuklearunfällen der Opferschutz und Entschädigungsverfahren werden international harmonisiert und vereinfacht.
Abstract
Das modernisierte Freihandelsabkommen (FHA) zwischen den Ländern der Europäischen Freihandelszone (EFTA) und der Türkei tritt am 1. Oktober 2021 in Kraft. Entsprechend hat der Bundesrat am 25. August 2021 die notwendige Verordnungsänderung zur Umsetzung der im FHA vorgesehenen Zollkonzessionen beschlossen. Mit dem modernisierten Abkommen soll der Handel zwischen den EFTA-Ländern und der Türkei weiter ausgebaut werden. Es ersetzt das bestehende FHA, das seit 1992 in Kraft ist.
Jusletter