Vergisst die WHO über ihren sicherheitsfokussierten Ansatz der Covid-19-Pandemiebekämpfung den Menschenrechtsschutz? (Teil 2)
Das Beispiel der globalen medizinischen Gegenmassnahme Covid-19-Impfung
Dieser Beitrag analysiert, inwieweit der sicherheitsfokussierte Ansatz der WHO Covid-19-Pandemiebekämpfung, insbesondere die von der WHO empfohlene medizinische Gegenmassnahme zur weltweiten Durchführung von Covid-19-Impfungen, mit den menschenrechtlichen Verpflichtungen der WHO und der ihrer Mitgliedsstaaten vereinbar ist. Diese Verpflichtungen ergeben sich u.a. aus Artikel 3 (1) der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV). Der Schwerpunkt liegt auf einer Diskussion der Vereinbarkeit mit dem Verbot unfreiwilliger Teilnahme an medizinischen oder wissenschaftlichen Experimenten und dem Verbot medizinischer Behandlung ohne freie und informierte Zustimmung und den Rechten auf Zugang zu wirksamen und sicheren Medikamenten und zu gesundheitsbezogenen Informationen.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einleitung
- 2. Menschenrechtliche Verpflichtungen der WHO
- 3. Der PHEIC unter den IGV und die Notstandsklauseln in internationalen Menschenrechtsverträgen
- 4. Die medizinische Gegenmassnahme Covid-19-«Impfung» und die menschenrechtlichen Verpflichtungen der WHO
- 4.1. Verbot unfreiwilliger Teilnahme an medizinischen oder wissenschaftlichen Experimenten und Verbot medizinischer Behandlung ohne freie und informierte Zustimmung
- 4.2. Recht auf Zugang zu sicheren und wirksamen Medikamenten und Medizinprodukten
- 4.3. Recht auf Zugang zu gesundheitsbezogenen Informationen
- 5. Schlussbetrachtung
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