Keine ernstgemeinten Mordpläne: Fall geht zurück an Zürcher Justiz
BGer – Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines Mannes teilweise gutgeheissen, der unter anderem wegen wiederholter versuchter Anstiftung zu Mord und schwerer Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz zu sechseinhalb Jahren Freiheitsstrafe und einer zehnjährigen Landesverweisung verurteilt wurde. (Urteil 6B_1029/2021)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare