Jusletter

Kein Ausbau einer Antenne auf 5G-Standard in Ostermundigen BE

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Beitragsart: Aus dem Bundesgericht
  • Rechtsgebiete: Bau- und Raumplanungsrecht. Bodenrecht, Fernmeldewesen. Fernmeldenetze
  • Zitiervorschlag: Jurius, Kein Ausbau einer Antenne auf 5G-Standard in Ostermundigen BE, in: Jusletter 14. November 2022
BGer – Das Telekommunikationsunternehmen Sunrise kann sich bei ihrem Vorhaben, eine bestehende Mobilfunkanlage in Ostermundigen BE mit 5G-Antennen umzurüsten, nicht auf die Besitzstandgarantie berufen. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Die von der Gemeinde erteilte Baubewilligung ist aufgehoben. (Urteil 1C_591/2021)

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