Kein Ausbau einer Antenne auf 5G-Standard in Ostermundigen BE
BGer – Das Telekommunikationsunternehmen Sunrise kann sich bei ihrem Vorhaben, eine bestehende Mobilfunkanlage in Ostermundigen BE mit 5G-Antennen umzurüsten, nicht auf die Besitzstandgarantie berufen. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Die von der Gemeinde erteilte Baubewilligung ist aufgehoben. (Urteil 1C_591/2021)
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