Klage eines Genfer Anwalts gegen Westschweizer Fernsehen abgewiesen
BGer – Das Bundesgericht hat die Klage eines Anwalts gegen das Westschweizer Fernsehen RTS abgewiesen. Der Genfer hatte kritisiert, dass in einer Sendung und in einem Online-Artikel die Unschuldsvermutung verletzt worden sei. Er habe auch keine Möglichkeit gehabt, sich zu äussern. In den Beiträgen ging es um die Streichung von Anwälten aus dem Anwaltsregister. (Urteil 2C_432/2022)
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