Mehrere Kostendämpfungsmassnahmen treten am 1. Januar 2023 in Kraft
An seiner Sitzung vom 23. November hat der Bundesrat entschieden, mehrere Massnahmen zur Dämpfung der Gesundheitskosten auf den 1. Januar 2023 in Kraft zu setzen. Es handelt sich dabei um die Pflicht zur Datenbekanntgabe für Versicherer und Leistungserbringer im ambulanten Bereich, den Experimentierartikel sowie die Förderung von Pauschalen. Zudem setzt der Bundesrat das Bundesgesetz über die Datenweitergabe der Versicherer in Kraft. Er passt ausserdem die Zulassungsbedingungen für psychologische PsychotherapeutInnen an, die zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung abrechnen dürfen.
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