SRG: Löschung Kommentare in Online-Foren und Social-Media-Kanälen
BGer – Die Löschung eines Kommentars zu einem redaktionellen Beitrag der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) in einem ihrer Online-Foren oder Social-Media-Kanälen kann rechtlich angefochten werden. Ob im Einzelfall ein unzulässiger Eingriff in die Meinungsäusserungsfreiheit der Autorin oder des Autors vorliegt, ist nach vorgängigem Schlichtungsversuch der Ombudsstelle SRG durch die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) zu prüfen. (Urteil 2C_1023/2021)
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