Aus dem BundesverwaltungsgerichtMigrations-, Ausländer- und Asylrecht
Anpassung der Wartefrist für Familiennachzüge
Jurius
Zitiervorschlag: Jurius, Anpassung der Wartefrist für Familiennachzüge, in: Jusletter 12. Dezember 2022
BVGer – Wenn vorläufig in der Schweiz aufgenommene Personen einen Antrag auf Nachzug von Familienangehörigen stellen, ist ab sofort die gesetzliche Wartefrist von drei Jahren nicht mehr strikt und automatisch anzuwenden. Das Bundesverwaltungsgericht passt seine Rechtsprechung an ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte an. (Urteil F-2739/2022)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Jurius ist dein persönlicher Assistent für alle Fragen rund um Weblaw. Egal ob du Informationen zu Abos, Produkten oder Dienstleistungen benötigst, Jurius ist hier, um dir zu helfen. Stelle einfach deine Frage und erhalte sofortige Antworten.