Fehlende Präklusionswirkung bei mehrfach versäumter Klageantwort
Eine Besprechung des Urteils des Bundesgerichts 4A_196/2021 vom 2. September 2022 sowie der vorinstanzlichen Entscheide
Ob und inwiefern einer beklagten Partei anlässlich einer vom Gericht angesetzten Hauptverhandlung prozessuale Nachteile entstehen, wenn sie trotz Mahnung innert Nachfrist keine Klageantwort einreicht, war bislang höchstrichterlich ungeklärt und in der Lehre stark umstritten. Während das Bundesgericht die Frage gerne offen gelassen hätte, sich aber im Ergebnis gegen eine Präklusionswirkung stellt, entschieden die bernischen Gerichte pointiert gegen Einschränkungen des Rechts auf eine zweite Äusserung.
Inhaltsverzeichnis
- A. Einleitung
- B. Sachverhalt
- C. Prozessgeschichte – Die Teilklage aus dem Jahr 2008
- D. Prozessgeschichte – Die Klage vom 27. Juli 2016
- E. Zur Präklusionswirkung der mehrfach versäumten Klageantwort
- 1. Regionalgericht Bern-Mittelland
- a. Der Standpunkt der Klägerin
- b. Entscheid des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 20. Juli 2020 (CIV 16 4281)
- 2. Obergericht des Kantons Bern
- a. Der Standpunkt der Klägerin
- b. Der Standpunkt der Beklagten
- c. Erwägungen des Obergerichts
- 3. Erwägungen des Bundesgerichts
- 4. Kommentar des Autors
- F. Exkurs – Keine Bindungswirkung des ersten Urteils
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