Jusletter

Deklaratorische Eintragung der Familienstiftung im Handelsregister

Analyse der gegenwärtigen Eintragungspraxis

  • Autor/Autorin: Lukas Eichenberger
  • Beitragsart: Wissenschaftliche Beiträge
  • Rechtsgebiete: Gesellschaftsrecht, Handelsregister, Zivilprozessrecht, Personenrecht
  • DOI: 10.38023/bca9d65a-e29d-4d29-8e69-e1e454705872
  • Zitiervorschlag: Lukas Eichenberger, Deklaratorische Eintragung der Familienstiftung im Handelsregister, in: Jusletter 8. Mai 2023
Seit dem 1. Januar 2016 sind Familienstiftungen zur Eintragung ins Handelsregister verpflichtet. Dass auch über zwei Jahre nach Ablauf der Übergangsfrist am 31. Dezember 2020 nicht alle Stiftungen eingetragen sind, ist auf eine restriktive Praxis des Eidgenössischen Amtes für das Handelsregister zurückzuführen. Dieser Beitrag untersucht die Rechtmässigkeit der gegenwärtigen Eintragungspraxis im Lichte der zahlreichen stiftungs-, register- und prozessrechtlichen Zweifelsfragen, die sich bei der deklaratorischen Eintragung existierender Familienstiftungen stellen können. Besonderes Augenmerk soll hierbei auf der Handhabung der Kognition liegen.

Inhaltsverzeichnis

  • § 1 Ausgangslage und Hintergrund
  • § 2 Grundlagen der Familienstiftung
  • I. Definition und Abgrenzung
  • II. Die Familienstiftung im Stiftungsrecht
  • A. Die Familienstiftung als gesetzliche Sonderform
  • B. Recht und Pflicht zur Eintragung im Handelsregister
  • § 3 Problemfelder rund um die Eintragung von Familienstiftungen
  • I. Registerrechtliche Ausgangslage
  • A. Das ordentlichen Eintragungsverfahren
  • 1. Eintragungsinhalt und -belege bei bestehenden Familienstiftungen
  • 2. Verfahrensschritte
  • B. Die Kognition der Handelsregisterbehörden
  • 1. Begriffe
  • 2. Gegenstand und Umfang der Kognition
  • a. Prüfungspflicht
  • b. Kognitionsbefugnis der kantonalen Handelsregisterämter
  • c. Kognition des EHRA
  • d. Kognition der Rechtsmittelinstanzen
  • 3. Beschränkung der Prüfungsbefugnis in materiellrechtlichen Fragen
  • a. Abweisungsvoraussetzungen gemäss Kognitionsformel
  • b. Verwaltungsrechtliche Voraussetzungen
  • c. Ausgewählte Sonderbereiche mit unbeschränkter Prüfungsbefugnis
  • II. Die Beanstandung von Stiftungsurkunden als Belege
  • A. Beanstandung der fehlenden Gründungsurkunde
  • 1. Gegenwärtige Eintragungspraxis
  • 2. Nachweis der Existenz bestehender Familienstiftungen
  • a. Stiftungsurkunde als Eintragungsbeleg
  • b. Anwendbarkeit von Art. 181a HRegV auf Familienstiftungen
  • c. Fazit
  • 3. Zivilrechtliche Folgen des Verlusts der Gründungsurkunde
  • B. Ablehnung geänderter Stiftungsurkunden
  • 1. Gegenwärtige Eintragungspraxis
  • 2. Zivilrechtliche Kompetenz zur Vornahme von Urkundenänderungen
  • a. Gegenstand der Kontroverse
  • b. Meinungsstand in Lehre und Rechtsprechung
  • 3. Rechtmässigkeit der Eintragungspraxis unter dem Aspekt der Kognition
  • a. Kognition nach Massgabe der bundesgerichtlichen Kognitionsformel
  • b. Änderungskompetenz als Sonderbereich mit unbeschränkter Prüfungsbefugnis?
  • c. Fazit
  • III. Die Beanstandungen des Inhalts von Stiftungsurkunden
  • A. Eintragungsfähigkeit des Stiftungszwecks
  • 1. Gegenwärtige Eintragungspraxis
  • 2. Zivilrechtliche Einordnung von Unterhaltsstiftungen
  • a. Meinungsstand betreffend die Zulässigkeit von Unterhaltszwecken
  • b. Nichtigkeit als Rechtsfolge unzulässiger Unterhaltszwecke
  • c. Aufrechterhaltung nichtiger Unterhaltsstiftungen
  • 3. Rechtmässigkeit der Eintragungspraxis unter dem Aspekt der Kognition
  • a. Zurückweisung von Eintragungsbelegen wegen festgestellter Unterhaltszwecke
  • b. Eintragung und Behebung von Eintragungshindernissen bei (Teil-)Nichtigkeit
  • B. Beanstandung von Vermögensverwendungsklauseln
  • 1. Gegenwärtige Eintragungspraxis
  • 2. Rechtmässigkeit der Eintragungspraxis
  • § 4 Die Familienstiftung zwischen Eintragungspflicht und -verweigerung
  • I. Ausgangslage
  • II. Handlungsoptionen der Familienstiftung
  • A. Begehen des Verwaltungsrechtswegs: Beschwerde in Zivilsachen ans BGer
  • 1. Vorgehensweise
  • 2. Streitwerterfordernis als potenzielles Hindernis
  • 3. Fazit
  • B. Begehen des Zivilrechtswegs
  • 1. Vorgehensweise
  • a. Vorbemerkung: Bindung der Handelsregisterbehörden an Entscheide der Zivilgerichte
  • b. Feststellungsklage nach Art. 88 ZPO
  • 2. Summarverfahren als potenzielles Hindernis der Bindung
  • 3. Fazit
  • C. Abwarten einer Behördenreaktion
  • 1. Handlungsoptionen der Handelsregisterbehörden bei Untätigkeit der Familienstiftung
  • 2. Eintragung von Amtes wegen
  • 3. Verwaltungsrechtliche Sanktionierung
  • 4. Selbständiges Erwirken einer zivilgerichtlichen Entscheidung
  • a. Änderung der Stiftungsurkunde
  • b. Feststellung und Liquidation nichtiger Familienstiftungen
  • 5. Fazit
  • § 5 Resümee

0 Kommentare

Es gibt noch keine Kommentare

Ihr Kommentar zu diesem Beitrag

AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.