Liebe Leser*innen
Der Schutz von Vorsorgeguthaben und Freizügigkeitsleistungen erlischt weitgehend, sobald diese rechtmässig bezogen wurden. Michael E. Meier untersucht, ob auf Sozialhilfe angewiesene Personen ihre Freizügigkeitsleistungen beim Erreichen des Vorbezugsalters beziehen müssen, um die Sozialhilfeabhängigkeit zu beenden, oder ob der Schutz der Altersvorsorge Vorrang hat.
Das Verwaltungsrechtspflegegesetz des Kantons Bern enthält keine Regelung der Umsetzung der Rechtsweggarantie mit Blick auf behördliche Realakte. Mathias Kaufmann plädiert vor dem Hintergrund eines aktuellen Entscheids der Berner Gesundheitsdirektion dafür, diese Gesetzeslücke zu schliessen.
In der Ära der digitalen Transformation gewinnen Geheimnis- und Datenschutz zunehmend an Bedeutung. Prof. Dr. Monika Pfaffinger untersucht in ihrer Habilitationsschrift «Das Recht auf informationellen Systemschutz. Plädoyer für einen Paradigmenwechsel im Datenschutzrecht» diese Konzepte. Sandra Husi-Stämpfli und Jutta Sonja Oberlin liefern die Rezension dazu.
Wir wünschen eine lehrreiche und interessante Lektüre sowie einen guten Wochenstart!
Editions Weblaw
Abstract
Vorsorgeguthaben und Freizügigkeitsleistungen werden im Hinblick auf ihre zweckmässige Verwendung im Rentenalter gesetzlich geschützt. Der Schutz erlischt weitgehend, sobald das Alters- oder Freizügigkeitsguthaben rechtmässig bezogen wurde, was derzeit mit 59 bzw. 60 Jahren möglich ist. Dies birgt ein Spannungspotential für Personen, die auf Unterstützung durch Sozialhilfeleistungen angewiesen sind und sich dem Vorbezugsalter nähern. Müssen sie ihre Freizügigkeitsleistungen frühestmöglich vorbeziehen, um die Abhängigkeit von der Sozialhilfe zu beenden oder hat der Schutz der Vorsorge im Rentenalter Vorrang?
Abstract
Der Kanton Bern hat ein hervorragendes Verwaltungsrechtspflegegesetz. Dasselbe weist allerdings eine grössere Lücke auf: Es fehlt eine die Rechtsweggarantie umsetzende Regelung des Rechtsschutzes gegenüber behördlichen Realakten. Dies ist zwar nicht per se verfassungswidrig, hat aber zur Folge, dass sich die kantonale Verwaltung hier bisweilen auf Irrwege begibt. Der vorliegende Beitrag zeigt anhand eines konkreten Beispiels auf, weshalb die besagte Lücke geschlossen werden sollte.
Abstract
Geheimnis- und Datenschutz sind Konzepte, die längst vor der digitalen Transformation unserer Gesellschaft immer wieder herausgefordert wurden. Dabei standen seit jeher die Individuen und ihre «persönlichen» Geheimnisse oder eben Daten im Zentrum. Prof. Dr. Monika Pfaffinger hat sich in ihrer Habilitationsschrift «Das Recht auf informationellen Systemschutz. Plädoyer für einen Paradigmenwechsel im Datenschutzrecht» ausführlich mit diesen Konzepten auseinandergesetzt und schlägt einen zukunftsweisenden Paradigmenwechsel hin zum Recht auf informationellen Systemschutz vor, wie die Rezensentinnen Dr. Sandra Husi und Jutta Oberlin darlegen.
Abstract
BGer – Die 14 Tage dauernde Schliessung des Restaurants Walliserkanne in Zermatt VS durch den Walliser Staatsrat war rechtens. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Es hat eine Beschwerde des Wirts abgewiesen, der wiederholt gegen die Covid-Massnahmen verstiess. (Urteil 2C_740/2022)
Abstract
BVGer – Zwei Transport-Unternehmen haben mit einer Normalarbeitszeit von 48 Stunden pro Woche die branchenüblichen Arbeitsbedingungen verletzt. Sie müssen Bussen von total rund 150’000 Franken bezahlen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. (Urteile A-3646/2021 und A-4383/2021)
Abstract
Das EFD hat eine Untersuchung der Praxis zur E-Mailherausgabe durch das BIT bei Editionsverfügungen in Strafverfahren durchgeführt und Zugangsgesuche mehrerer Medienschaffender nach dem Öffentlichkeitsgesetz gutgeheissen.
Abstract
In der zweiten Hälfte des Jahres 2022 sind insgesamt 12'322 neue miet- oder pachtrechtliche Schlichtungsverfahren eingeleitet worden. Im Vergleich zum 1. Halbjahr 2022 sind dies rund 6 Prozent mehr. In der Berichtsperiode erledigten die paritätischen Schlichtungsbehörden 11'686 Verfahren. Auffallende Zahlen gab es mit Blick auf Mietzinserhöhungen und ordentliche Vertragskündigungen.
Abstract
Ab Anfang 2025 soll in sämtlichen Personenregistern der Schweiz ein erweiterter Zeichensatz zur Verfügung stehen. Bis auf wenige Ausnahmen können damit alle Sonderzeichen europäischer Sprachen geführt werden. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 10. Mai 2023 die Vernehmlassung für die Änderungen in den entsprechenden Verordnungen im Zivilstandswesen eröffnet.
Abstract
Mit dem neuen Datenschutzgesetz (nDSG) wählt künftig nicht mehr der Bundesrat den Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten oder die Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte, sondern das Parlament. Um dieses Arbeitsverhältnis zu regeln, wurden verschiedene Bestimmungen angepasst. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 10. Mai 2023 beschlossen, diese Änderungen zeitgleich mit dem nDSG auf den 1. September 2023 in Kraft zu setzen.
Abstract
Der Bundesrat lockert die Arbeits- und Ruhezeitbestimmungen für ausgewählte Betriebe. Mit seinem Beschluss vom 10. Mai 2023 setzt er die angepasste Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz (ArGV 2) per Anfang Juli 2023 in Kraft. Die Revision ist von den zuständigen Sozialpartnern breit abgestützt und ermöglicht eine Flexibilisierung einerseits für Betriebe der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) und andererseits für Dienstleistungsbetriebe in den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Treuhand und Steuerberatung.
Abstract
Der Bundesrat will die Adressverwaltung vereinfachen und zu diesem Zweck einen nationalen Adressdienst (NAD) schaffen. Er hat an seiner Sitzung vom 10. Mai 2023 die Botschaft zum neuen Bundesgesetz über das nationale System zur Abfrage von Adressen natürlicher Personen zuhanden des Parlaments verabschiedet. Der nationale Adressdienst ermöglicht bestimmten Verwaltungsstellen sowie Dritten mit gesetzlichem Auftrag, die Adressdaten der Wohnbevölkerung gesamtschweizerisch abzufragen. Gegenwärtig sind Adressabfragen nur auf Gemeinde- oder Kantonsebene möglich.
Abstract
Der Bundesrat hat am 10. Mai 2023 vom Vernehmlassungsergebnis zu einem Investitionsprüfgesetz Kenntnis genommen. Die Skepsis gegenüber der Vorlage ist breit, zumal sie die Attraktivität der Schweiz als Wirtschaftsstandort schwächt. Der Bundesrat hat deshalb das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) beauftragt, bis Ende 2023 eine Vorlage auszuarbeiten, die sich auf die für die Sicherheit kritischsten Investitionen beschränkt.
Abstract
An seiner Sitzung vom 10. Mai 2023 hat der Bundesrat ein zweites Umsetzungspaket zur Optimierung der Aus- und Weiterausbildung von Fahrzeuglenkenden beschlossen. Präzisiert werden unter anderem Regelungen bei verkehrsmedizinischen Kontrolluntersuchungen, bei praktischen Prüfungen sowie beim Entzug eines Führerausweises. Das Paket tritt gestaffelt ab dem 15. Juli 2023 in Kraft.
Abstract
Die GRECO (Staatengruppe des Europarates gegen Korruption) stellt in Bezug auf die Bemühungen der Schweiz bei der Prävention von Korruption von Parlamentsmitgliedern und Richtern keine Fortschritte fest.
Abstract
Der EDÖB hat die Sachverhaltsabklärung bei einem Inkasso- und Bonitätsunternehmen abgeschlossen. Das untersuchte Unternehmen erfüllt die datenschutzrechtlichen Anforderungen an die Massnahmen zur Gewährleistung der Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Daten sowie die Anforderungen an die Berichtung und Löschung von falschen Daten. Das Instrument der sogenannten «negativen Haushaltstreffer» erwies sich hingegen als unzulässig. Aus diesem Grund hat der EDÖB dem Unternehmen im Schlussbericht empfohlen, Bonitätsauskünfte gestützt auf «negative Haushaltstreffer» einzustellen. Das Unternehmen hat die Empfehlung angenommen.
Abstract
Die Pannenstreifen auf der A1 im Abschnitt zwischen Zürich-Nord und Brüttisellen können zwar als zusätzliche Fahrspuren genutzt werden – in der Nacht muss aber laut Bundesgericht die erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 100 auf 80 km/h reduziert werden.
Abstract
Die Zusammenstellung beinhaltet alle laufenden Vernehmlassungen der Bundeskanzlei, der Departemente EDA, EDI, EJPD, VBS, EFD, UVEK, WBF und der Parlamentarischen Kommissionen im Mai 2023. Die einzelnen Vernehmlassungen sowie die dazugehörigen Unterlagen können via Links direkt abgerufen werden.
Jusletter