Die Sache mit der angekündigten Nachinspektion
Weshalb es im Kanton Bern eine Regelung des Rechtsschutzes gegenüber behördlichen Realakten braucht
Der Kanton Bern hat ein hervorragendes Verwaltungsrechtspflegegesetz. Dasselbe weist allerdings eine grössere Lücke auf: Es fehlt eine die Rechtsweggarantie umsetzende Regelung des Rechtsschutzes gegenüber behördlichen Realakten. Dies ist zwar nicht per se verfassungswidrig, hat aber zur Folge, dass sich die kantonale Verwaltung hier bisweilen auf Irrwege begibt. Der vorliegende Beitrag zeigt anhand eines konkreten Beispiels auf, weshalb die besagte Lücke geschlossen werden sollte.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Ein Entscheid der Berner Gesundheitsdirektion als Ausgangspunkt
- 2. Verfügung oder Realakt?
- 3. Der Rechtsschutz gegenüber Realakten im Kanton Bern
- 4. Randnotiz: Die Sache mit den Einzelnoten
- 5. Schlussbemerkungen
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