Vollzugsart für erstinstanzlich verurteilten Studenten noch offen
BGer – Das Zürcher Obergericht muss das Gesuch eines Studenten um Wechsel vom geschlossenen zum offenen vorzeitigen Strafvollzug erneut überprüfen. Die ablehnende Verfügung vom März wurde unzureichend begründet, wie das Bundesgericht entschied. Der junge Mann wurde erstinstanzlich wegen versuchter vorsätzlicher Tötung verurteilt. (Urteil 1B_206/2023)
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