Neubeurteilung Leistungsaufträge für Liestaler Ergolz-Klinik nötig
BVGer – Die Basler Regierungen müssen die in den gemeinsamen Spitallisten verfügten Leistungsaufträge für die Ergolz-Klinik in Liestal neu beurteilen und begründen. Das Bundesverwaltungsgericht hat festgestellt, dass der Anspruch der Klinik auf rechtliches Gehör verletzt worden ist, wie aus den am Dienstag veröffentlichten Urteilen hervorgeht. (Urteile C-2986/2021 und C-3051/2021)
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