Kein Schutz für Apples Wortmarke «Face ID»
BVGer – Apple erhält in der Schweiz keinen Schutz für die Wortmarke «Face ID». Das Bundesverwaltungsgericht hat einen entsprechenden Entscheid des Instituts für geistiges Eigentum bestätigt. Die Marke wird als rein beschreibend betrachtet und hat keine ausreichende Unterscheidungskraft. Sie fällt daher in den Bereich des Gemeinguts. (Urteil B-4839/2022)
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