Wallis darf Wolfsrudel im Val d’Hérens nicht regulieren
BVGer – Das Bundesverwaltungsgericht lehnt ein Regulierungsgesuch des Kantons Wallis für ein Wolfsrudel im Val d’Hérens ab. Es stützt damit die Begründung des Bundesamtes für Umwelt, wonach Schafe, die sich mehr als 100 Meter vom Nachtweidebereich entfernt aufhalten, von den Schutzhunden nicht hinreichend geschützt seien. Diese Begründung entspricht der geltenden Gesetzgebung. (Urteil A-4912/2022 )
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