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Liebe Leser*innen

Der Auftakt in dieser Ausgabe steht im Zeichen der derzeit laufenden Verhandlungen für die Bilateralen III: Daniela S. Scherer, Nora Meier und Michael Ambühl diskutieren, wie die derzeit in Art. 14 des Freizügigkeitsabkommens zwischen der Schweiz und der EU enthaltene Schutzklausel konkretisiert werden könnte und erörtern Möglichkeiten und Grenzen sowie Vor- und Nachteile des (mathematischen) Konzepts, das die Zuwanderung auch mengenmässig beschränken könnte.

Peter V. Kunz befasst sich mit der bundesgerichtlichen Rechtsprechung zum Tierschutzrecht – er kritisiert die in jüngster Zeit verfolgte Praxis des Bundesgerichts beispielhaft an einem Entscheid und befindet die bundesgerichtliche Praxis schliesslich als gesetzeswidrig, auch wenn das Schweizer Tierschutzrecht im Allgemeinen «gute» bis «sehr gute» Noten erhält.

Ebenfalls mit der Praxis des Bundesgerichts setzt sich Thierry Zumstein auseinander – mit jener zum Lombardkredit und zum Bankrecht. Er bietet einen Überblick über die Begriffe und Risiken im Kreditgeschäft und geht im Detail auf die Rechtsprechung zu den Informations-, Sorgfalts- und Treuepflichten aus Art. 398 Abs. 2 OR und aus dem FIDLEG ein.

Von der Rechtsprechung zu Krediten lässt sich schliesslich der Bogen zu Claire Tistounets Beitrag zum Thema «Kunst als Finanzinstrument» schlagen: Sie zeigt einerseits auf, welche Aspekte zu berücksichtigen sind, wenn Darlehen und Kredite mittels Kunstwerken gesichert werden. Andererseits beleuchtet sie die Herausforderungen, die sich stellen, wenn Kredite durch die Verpfändung von Kunstwerken und/oder Kulturgütern besichert werden (müssen).

Wir wünschen eine anregende und interessante Lektüre!

Editions Weblaw

Wissenschaftliche Beiträge
Peter V. Kunz
Peter V. Kunz
Abstract

Seit Jahrzehnten werden kritische Fragen zum behördlichen Vollzug des Tierschutzrechts in der Schweiz gestellt. Im Vordergrund der Kritik stehen meist die Strafverfolgungs- und die Verwaltungsbehörden. Dass Vollzugsdefizite bei den Gerichtsbehörden ebenso vorkommen, zeigen zahlreiche Urteile auf; kürzlich sprach beispielsweise das Bundesgericht einen durch zwei Vorinstanzen wegen Quälerei kranker Tiere verurteilten Tierparkbetreiber frei, der übereinstimmende Empfehlungen mehrerer Tierärzte ignoriert hatte. Die bundesgerichtliche Praxis zur Tierquälerei (und zur Tierwürde) erweist sich als gesetzeswidrig.

Beiträge
Daniela S. Scherer
Nora Meier
Michael Ambühl
Michael Ambühl
Abstract

Das bundesrätliche Verhandlungsmandat für die Bilateralen III sieht vor, eine Konkretisierung der Schutzklausel in Art. 14.2 FZA zu prüfen. Gemäss unserem Konkretisierungsvorschlag sollte die Schweiz mit der EU ein Recht aushandeln («enabling clause»), zeitlich befristete Massnahmen zu ergreifen, wenn die Nettozuwanderung in der Schweiz «signifikant» über dem Durchschnitt der EU/EFTA-Staaten liegt und dadurch wirtschaftliche oder soziale Probleme zu erwarten sind. Die Definition von «signifikant» basiert auf statistischen Methoden. Es wären sowohl «weiche» als auch «harte» Massnahmen vorzusehen. Falls erstere, ohne mengenmässige Beschränkung, nicht die gewünschte Wirkung erzielen würden, kämen zweitere, die auch eine Deckelung einschliessen könnten, zum Zug.

Thierry Zumstein
Abstract

Der vorliegende Beitrag zum Lombardkredit stellt die wichtigsten Entwicklungen in der Rechtsprechung zu diesem Thema dar. Er bietet Praktikern, die sich für das Bankrecht im Allgemeinen und den Lombardkredit im Besonderen interessieren, eine umfassende Übersicht über die bundesgerichtliche Praxis. Nach einer Erläuterung der einzelnen Begriffe und der Risiken, die mit der Gewährung eines Lombardkredits verbunden sind, richtet sich der Fokus auf die Informations-, Sorgfalts- und Treuepflichten, die sich aus Art. 398 Abs. 2 OR und den Bestimmungen des FIDLEG ergeben. Auch die Modalitäten des Margenausgleichs, die organisatorischen Massnahmen und die allgemeine Haftung der Bank werden untersucht. (xf)

Claire Tistounet
Claire Tistounet
Abstract

Art secured lending represents a new and increasingly popular type of investment. This sort of loans is particularly valuable for collectors, since it allows them to obtain credits which are solely secured by the value of their artworks. However, art financing is not without its pitfalls. Several legal points and art-specific risks must be addressed.

Aus dem Bundesgericht
Jurius
Abstract

BGer – Zur Berechnung der zulässigen Mietzinserhöhung nach einer Wohnungssanierung sind die wertvermehrenden Investitionen zum gleichen Satz zu verzinsen wie bei der Festlegung des erlaubten Nettoertrags (im Rahmen einer Überprüfung des Anfangsmietzinses). Erlaubt ist demnach ein Ertrag, der den Referenzzinssatz um 2% übersteigt, solange dieser 2% oder weniger beträgt. Gemäss Bundesgericht ist auf dieser Basis ein monatlicher Mietzins von 1’117 CHF für eine 5-Zimmer-Wohnung in Genf nicht missbräuchlich. (Urteil 4A_75/2022)

Jurius
Abstract

BGer – Die Justiz in Appenzell Innerrhoden muss nach der Verurteilung einer Frau wegen Betrugs ihr Vorgehen überdenken. Das Bundesgericht stellt fest, dass die Untersuchung nur auf der Grundlage der Aussagen des Klägers durchgeführt wurde, ohne dass die Angeklagte in diesem Stadium ihr Recht auf eine Gegenüberstellung geltend machen konnte. (Urteil 6B_920/2023) (cs)

Jurius
Abstract

BGer – In der Affäre um Intrigen am Bundesstrafgericht hat die Richterin Andrea Blum einen Teilerfolg erzielt. Das Bundesgericht bestätigte die von Blum geforderte Ablehnung der Berufungskammer des Bundesstrafgerichts. Hingegen lehnte es ihren Antrag ab, diese Massnahme auf die Beschwerdekammer auszudehnen. (Urteil 7B_42/2024)

Aus dem Bundesverwaltungsgericht
Jurius
Abstract

BVGer – Die Polizei der Stadt Genf und Beamte der Internationalen Polizei erringen einen Etappensieg auf dem Weg zur Anerkennung als vollwertige Polizisten. Das Bundesverwaltungsgericht hebt die Nichteintretensverfügung des Staatssekretariats für Bildung auf. (Urteile B-1340/2022 und B-2051/2022) (cs)

Medienmitteilungen
Jurius
Abstract

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA schafft Transparenz zu ihrer Aufsichtspraxis im Bereich der konsolidierten Aufsicht nach BankG und FINIG. Sie hat dazu ein Rundschreiben entworfen, das den Umfang sowie den Inhalt der konsolidierten Aufsicht präzisiert. Zum neuen Rundschreiben führt die FINMA eine öffentliche Anhörung bis zum 1. November 2024 durch.

Jurius
Abstract

Swisscom Directories richtete im 2019 die Angebote für die Eintragung von Unternehmen auf local.ch und search.ch neu aus. Das führte zu zahlreichen Beschwerden. Die Untersuchung der WEKO hat nun ergeben, dass Swisscom Directories bei Adressverzeichnissen von Unternehmen nicht mehr marktbeherrschend ist. Deshalb stellt sie das Verfahren ein.

Jurius
Abstract

Künstliche Intelligenz (KI) gewinnt rasant an Bedeutung und ihr Einsatz stellt komplexe wie auch dynamische Anforderungen. Deshalb will der Bundesrat die Koordination von KI in der Bundesverwaltung stärken. Er hat an seiner Sitzung vom 13. September 2024 das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) und die Bundeskanzlei (BK) beauftragt, in Zusammenarbeit mit den anderen Departementen bis Ende 2025 einen Vorschlag zu erarbeiten. Die bestehenden Gremien der Bundesverwaltung im Bereich KI werden ihre Arbeiten bis dahin weiterführen.

Jurius
Abstract

Die 13. AHV-Rente soll über eine Erhöhung der Mehrwertsteuer finanziert werden und zwar so, dass der AHV-Ausgleichsfonds bis 2030 im Gleichgewicht bleibt. Dies hatte der Bundesrat an seiner Sitzung vom 14. August 2024 als Eckwert beschlossen. Auf der Basis der validierten AHV-Finanzperspektiven hat das Innendepartement nun die notwendige Erhöhung um 0.7 Mehrwertsteuer-Prozentpunkte berechnet. Darüber hat das EDI den Bundesrat an seiner Sitzung vom 13. September 2024 informiert.

Jurius
Abstract

Der Bundesrat will die Autonomie älterer Menschen und das Wohnen im eigenen Zuhause fördern. Deshalb sollen künftig AHV- und IV- Rentnerinnen und -Rentner, die Ergänzungsleistungen (EL) beziehen, Anspruch auf bestimmte Leistungen haben, die das selbständige Wohnen ermöglichen. Neu sollen etwa Notrufsysteme oder Mahlzeitendienste in den EL berücksichtigt werden. Die Leistungen sollen als vorschüssige Pauschalen ausbezahlt werden. An seiner Sitzung vom 13. September 2024 hat der Bundesrat die Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (ELG) ans Parlament verabschiedet.

Jurius
Abstract

Die Schweizer Gas-Versorger sind für einen weiteren Winter dazu verpflichtet, eine Gas-Reserve im Umfang von 15% des durchschnittlichen, nationalen Jahresversbrauchs zu halten. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 13. September 2024 die entsprechende Verordnung um ein weiteres Jahr verlängert und auch angepasst. Auf Optionen auf zusätzliche Gas-Lieferungen wird für den Winter 2025/26 verzichtet.

Jurius
Abstract

Ab dem 1. Oktober 2024 gelten neue Regeln für Wohnungen und Gebäude, die vor der Abstimmung über die Zweitwohnungsinitiative im Jahr 2012 gebaut wurden. Die Anpassung des Zweitwohnungsgesetzes (ZWG) geht auf die Parlamentarische Initiative 20.456 von Nationalrat Martin Candinas (Mitte, GR) zurück, der das Parlament im März 2024 zugestimmt hat.

Jurius
Abstract

Zwischenfälle im Verkehrswesen werden von der Schweizerischen Sicherheitsuntersuchungsstelle (SUST) untersucht. Rechtlich massgebend ist die vor zehn Jahren in Kraft getretene Verordnung über die Sicherheitsuntersuchung von Zwischenfällen im Verkehrswesen. Seither haben sich die internationalen Grundlagen und auch das übergeordnete Gesetzesrecht weiterentwickelt. An der Sitzung vom 13. September 2024 hat der Bundesrat deshalb Anpassungen dieser Verordnung beschlossen. Diese treten auf den 1. Januar 2025 in Kraft.

Vernehmlassungsübersicht
Jurius
Abstract

Die Zusammenstellung beinhaltet alle laufenden Vernehmlassungen der Bundeskanzlei, der Departemente EDA, EDI, EJPD, VBS, EFD, UVEK, WBF und der Parlamentarischen Kommissionen im September 2024. Die einzelnen Vernehmlassungen sowie die dazugehörigen Unterlagen können via Links direkt abgerufen werden.