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Liebe Leser*innen

Wir freuen uns, Ihnen die neue Schwerpunktausgabe des Jusletters zum Thema Datenschutz vorstellen zu können, die nun in Partnerschaft mit swissprivacy.law erstellt wird. Der Fokus der inhaltsreichen Ausgabe 2024 liegt auf aktuellen Themen, die von den regulatorischen Entwicklungen im Bankwesen bis hin zu den Herausforderungen neuer Datenverwaltungspraktiken wie künstlicher Intelligenz, Data Lakes, Daten aus dem Darknet und Background Checks reichen.

Wir beginnen diese Ausgabe mit einer Studie von Frédéric Erard und Livio di Tria über die Einwilligung zur Datenverarbeitung in Arztpraxen. Dieser Artikel stellt die weit verbreitete Praxis in Frage, die Einwilligung der Patienten für die Verarbeitung ihrer medizinischen Daten einzuholen. Die Autoren zeigen auf, dass die Einwilligung in diesem Zusammenhang häufig weder frei noch aufgeklärt ist und dass die betreffenden Datenverarbeitungen oft auf anderen gesetzlichen Rechtfertigungen beruhen. Gleichzeitig betonen sie die Bedeutung der Informationspflicht und des Transparenzprinzips.

Sodann ergründen Michael Montavon und Magdalena Forowicz die Frage automatisierter und halbautomatisierter Entscheide im Schweizer Verwaltungsrecht. Angesichts der zunehmenden Bedeutung von künstlicher Intelligenz in Verwaltungsprozessen befasst sich der Artikel mit den Herausforderungen, die diese Automatisierung in Bezug auf Rechtmässigkeit, Transparenz und Rechenschaftspflicht mit sich bringt. Die Autoren machen deutlich, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen angepasst werden müssen, um die Einhaltung der Grundrechte in diesem sich wandelnden Kontext zu gewährleisten.

Weiter geht es mit einem Beitrag von Ursula Uttinger und Marc Ruef, der die Nutzung von Daten aus dem Darknet untersucht. Vor dem Hintergrund der Zunahme von Cyberangriffen und Ransomware werden in dem Artikel die rechtlichen Auswirkungen der Verarbeitung von Daten untersucht, die gehackt und im Darknet zum Verkauf angeboten werden. Die Autoren gehen auf die Fragen ein, ob die Verwertung dieser Informationen überhaupt zulässig ist und welche Risiken für die Privatsphäre und die Sicherheit der betroffenen Personen bestehen.

Danach fährt Marine Largant mit einer Untersuchung von Data Lakes fort. Diese riesigen Datenreservoirs, die häufig von Konzernen genutzt werden, um grosse Datenmengen zu sammeln und zu verarbeiten, werfen zahlreiche Fragen zum Schutz personenbezogener Daten auf. Ihr Artikel beleuchtet die Herausforderungen beim Umgang mit personenbezogenen Daten in Data Lakes, zu denen die Datenminimierung, die Zugriffssicherheit und grenzüberschreitende Probleme gehören.

Gabriel Kasper beschäftigt sich mit der digitalen Strategie der Europäischen Union. Sein Beitrag erörtert die extraterritoriale Anwendung der wichtigsten EU-Verordnungen wie des Digital Services Act (DSA), des Data Act oder des Digital Markets Act (DMA) und deren Auswirkungen auf Schweizer Unternehmen. Er erinnert daran, dass die Einhaltung dieser Texte eine echte Herausforderung darstellt, und zwar nicht nur für Unternehmen, die innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums ansässig sind, sondern auch für solche, die ausserhalb angesiedelt sind, aber mit europäischen Akteuren interagieren.

Olaf Thorens bietet eine umfassende Studie über Background Checks, die sowohl im öffentlichen als auch im privaten Bereich immer häufiger vorkommen. Er erläutert die wichtigsten Konzepte und Regeln für Background Checks aus der Perspektive des Schweizer Rechts, mit besonderem Schwerpunkt auf der Einhaltung des Verhältnismässigkeitsprinzips und der Informationspflichten gegenüber den betroffenen Personen.

Esther Zysset untersucht die mit der Auslagerung der Verarbeitung personenbezogener Daten im öffentlichen Sektor verbundenen Fragestellungen, insbesondere wenn diese im Ausland erfolgt. Diese Analyse untersucht Situationen, in denen öffentliche Behörden in der Schweiz die Verarbeitung personenbezogener Daten ins Ausland auslagern, insbesondere wenn kein Angemessenheitsbeschluss zum Datenschutz vorliegt. Dabei werden die mit diesen Praktiken verbundenen rechtlichen Risiken hervorgehoben und gleichzeitig Möglichkeiten aufgezeigt, diese Risiken durch geeignete Sicherheitsmassnahmen und Verträge zu mindern.

David Violi schliesst diese Ausgabe schliesslich mit einem Artikel über den Datenschutz im Bankensektor und die Auswirkungen des FINMA-Rundschreibens 2023/1 auf die operationellen Risiken und die Widerstandsfähigkeit ab. Der Artikel untersucht, wie die neuen Vorschriften den Schweizer Banken einen strengeren und koordinierten Umgang mit personenbezogenen und kritischen Daten auferlegen, wobei der Schwerpunkt auf den möglichen Synergien zwischen diesen beiden Bereichen liegt. Die betriebliche Widerstandsfähigkeit, insbesondere im Falle eines Cyberangriffs, ist ein zentraler Punkt dieser neuen Anforderungen, die die Institute zwingen, umfassende Strategien für den Schutz und die Verwaltung ihrer Daten zu verfolgen.

Wir wünschen Ihnen eine anregende und interessante Lektüre!

Célian Hirsch, Frédéric Erard und Sandra Husi-Stämpfli
Mitherausgeber der Schwerpunkt-Ausgabe zum Datenschutzrecht

Beiträge
Frédéric Erard
Frédéric Erard
Romain de Wolff
Romain de Wolff
Abstract

Der vorliegende Beitrag untersucht die Praxis von Arztpraxen, die von ihren Patienten weitgehende Einwilligungen zur Verarbeitung ihrer medizinischen und administrativen Daten einholen. Die Autoren zeigen auf, dass die Einwilligung nicht der richtige Weg ist, da sie weder frei noch aufgeklärt ist und die Datenverarbeitung in der Regel auf anderen Rechtfertigungsgründen beruht. In Ermangelung einer Einwilligung betonen die Autoren die Bedeutung des Transparenzprinzips und der Informationspflicht und bieten auf ihren Erfahrungen beruhende Ratschläge, die Arztpraxen bei der Erfüllung ihrer Pflichten anleiten sollen. (xf)

Michael Montavon
Michael Montavon
Magdalena Forowicz
Abstract

Die Gesetzgebung zu automatisierten Verwaltungsentscheiden muss sich weiterentwickeln, um den Herausforderungen gerecht zu werden, die sich aus der zunehmenden Integration von Technologie in die Entscheidungsfindung ergeben. Ein ausgewogener Ansatz, der Transparenz, Rechenschaftspflicht und die Achtung der Grundrechte miteinander verbindet, ist von entscheidender Bedeutung, um sicherzustellen, dass diese Technologien dem öffentlichen Interesse dienen, ohne die Grundprinzipien unseres Rechtssystems zu gefährden. Durch die Anpassung und Stärkung des bestehenden Rechtsrahmens ist es möglich, die Vorteile der Automatisierung voll auszuschöpfen und gleichzeitig die Rechte der Bürger zu schützen. (xf)

Ursula Uttinger
Ursula Uttinger
Marc Ruef
Abstract

Ein Hackerangriff ist heute keine Seltenheit mehr. Betroffene werden erpresst – einerseits um wieder Zugang zu den Daten zu haben, andererseits damit Daten nicht im Darknet veröffentlicht werden. Finden Medienschaffende Daten im Darknet, sind die Persönlichkeitsrechte und der Datenschutz zu beachten.

Marine Largant
Marine Largant
Abstract

Data lakes, these huge repositories of structured and unstructured data are very useful to process data in bulk, conduct analysis at a group level or assess a trend based on a large amount of data. However, as soon as personal data are introduced in a data lake, the data protection requirements must be implemented, which can be quite challenging when faced with an incalculable amount of data and multiple stakeholders and users. We will analyse here some of the data protection aspects which must be taken into account when launching a data lake and during its life cycle.

Gabriel Kasper
Abstract

Der Autor untersucht die extraterritoriale Anwendbarkeit neuer Verordnungen der EU-Digitalstrategie auf Nicht-EWR-Unternehmen am Beispiel der Schweiz. Er beginnt mit einem Überblick über den Digital Services Act, Artificial Intelligence Act, Data Act und Digital Markets Act (I.). Im Hauptteil (II.) wird mit konkreten Praxisbeispielen illustriert, welche Schweizer Unternehmen die neuen EU-Verordnungen einhalten müssen. Die extraterritoriale Geltung der neuen Verordnungen bedeutet, dass Schweizer Unternehmen ihre Compliance-Anstrengungen verstärken müssen (III.). Abschliessend folgt ein Blick auf den Stand der Regulierung in der Schweiz (IV.).

Olaf Thorens
Olaf Thorens
Abstract

Das Phänomen der Background Checks nimmt in immer mehr Bereichen grosse Ausmasse an. Background Checks stellen eine Form der Bearbeitung von Personendaten dar, die nicht ohne Risiko für die Persönlichkeitsrechte der zu überprüfenden Personen ist. Daher wird häufig die Frage gestellt, ob und unter welchen Bedingungen Background Checks durchgeführt werden dürfen. Der Autor beleuchtet die wichtigsten Konzepte und Regeln für Background Checks aus der Perspektive des Schweizer Datenschutzrechts und teilt einige praktische Überlegungen mit Ihnen.

Esther Zysset
Esther Zysset
Abstract

Zur rechtmässigen Umsetzung von Cloud-Lösungen existiert bereits viel Literatur. Der öffentliche Sektor operiert dabei nicht unter identischen Rahmenbedingungen wie die Privatwirtschaft. Dieser Beitrag betrachtet die Auslagerung mit Fokus auf (Personen-)Daten, die dem Amts- und Steuergeheimnis unterstehen und vergleicht die datenschutzrechtliche Vorgehensweise mit dem grundrechtlichen Mechanismus von Art. 13 (Schutz der Privatsphäre) und Art. 36 BV (Voraussetzungen der Einschränkung von Grundrechten).

David Violi
David Violi
Abstract

Die Totalrevision des Datenschutzgesetzes (DSG), die am 1. September 2023 in Kraft getreten ist, und das am 1. Januar 2024 in Kraft getretene FINMA-Rundschreiben 2023/1 «Operationelle Risiken und Resilienz – Banken» haben tiefgreifende und bereichsübergreifende Auswirkungen auf das Datenmanagement der Banken. Wir werden einige ihrer Interaktionen in Bezug auf Governance, internes Kontrollsystem und Reaktion auf eine Verletzung der Datensicherheit vorstellen. Wir werden das Interesse an einer globalen Datenmanagementstrategie innerhalb von Banken und die Suche nach Synergien in Bezug auf personenbezogene und kritische Daten hervorheben.

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
Jurius
Abstract

EGMR – In the Chamber judgment in the case of P.J. and R.J. v. Switzerland the European Court of Human Rights held, by 5 votes to 2, that there had been a violation of Article 8 (right to respect for private and family life) of the European Convention on Human Rights. The case concerned a national of Bosnia and Herzegovina’s expulsion from Switzerland following his conviction for drug trafficking. The Court found in particular that the national courts had failed to carry out a careful balancing of the individual and public interests in the case. (Application no. 52232/20)

Aus dem Bundesgericht
Jurius
Abstract

BGer – Ein wegen bandenmässigen Raubs beschuldigter 22-Jähriger bleibt in Untersuchungshaft. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde gegen die abgelehnte Haftentlassung abgewiesen. Gemeinsam mit einem Komplizen soll der Mann Personen ausgeraubt haben, mit denen er sich zuvor auf einer Dating-Plattform verabredet hatte. (Urteil 7B_843/2024)

Jurius
Abstract

BGer – Das Bundesgericht hat die Landesverweisung für einen Somalier aufgehoben und den Fall an die Luzerner Justiz zurückgewiesen. Der Mann wurde wegen versuchter vorsätzlicher Tötung und Raufhandels zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und neun Monaten verurteilt. Bei der Landesverweisung wurde die Gefährdungslage des Mannes in seinem Heimatland unzureichend geprüft. (Urteil 7B_466/2023)

Jurius
Abstract

BGer – Ein Luzerner Autofahrer ist für zwei scharfe Bremsmanöver zu Recht zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt worden. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Der Mann wollte einem Motorradfahrer zu verstehen geben, dass dieser zu nah auffährt. (Urteil 7B_822/2023)

Jurius
Abstract

BGer – Das Bundesgericht lehnt die Beschwerde eines Genfer Beamten gegen seine Entlassung aus wichtigen Gründen ab. Als Verwalter von Liegenschaften des Kantons hatte er sich zwischen 2014 und 2019 von Unternehmen, denen er Aufträge erteilt hatte, Reisen und Mahlzeiten spendieren lassen. (Urteil 1C_17/2024) (cs)

Jurius
Abstract

BGer – Das Bundesgericht weist die Beschwerde der Bank Mirabaud ab, die sich gegen die Veröffentlichung einer Mitteilung der FINMA über das gegen sie eingeleitete Untersuchungsverfahren wehrte. Diese Information sei gerechtfertigt, verhältnismässig und verletze die Rechte der Beschwerdeführerin nicht. (Urteil 2C_682/2023) (cs)

Jurius
Abstract

BGer – Die Verurteilung eines aus Bosnien stammenden Mannes wegen Vergewaltigung eines 11-jährigen Mädchens ist rechtskräftig. Der Mann war von der Waadtländer Justiz zu 7 Jahre Haft und 15 Jahren Ausweisung verurteilt worden. Seine Beschwerde weist das Bundesgericht ab. (Urteil 6B_358/2024) (cs)

Jurius
Abstract

BGer – Die Beschwerde der Demokratischen Juristinnen und Juristen Bern gegen das teilrevidierte Berner Polizeigesetz erhält keine aufschiebende Wirkung. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Damit darf das Anfang August in Kraft gesetzte Gesetz weiter angewendet werden. (Verfügung 1C_354/2024)

Aus dem Bundesstrafgericht
Jurius
Abstract

BStGer – Die Strafkammer des Bundesstrafgerichts hat die Sicherheitshaft für den früheren gambischen Innenminister Ousman Sonko bis am 14. November wegen Fluchtgefahr verlängert. Es verurteilte Sonko Mitte Mai zu einer Freiheitsstrafe von 20 Jahren. (Beschluss SN.2024.9-1)

Medienmitteilungen
Jurius
Abstract

Das Eidgenössische Finanzdepartement passt die Vergütungs- und Verzugszinssätze für Bundessteuern und -abgaben an das verminderte Zinsniveau an. Ab 2025 gilt bei Verzug, für Rückerstattungen und bei bedingter Zahlungspflicht ein Zinssatz von 4,5%. Der Vergütungszins auf freiwilligen Vorauszahlungen bei der direkten Bundessteuer beträgt neu 0,75%.

Jurius
Abstract

Im Rahmen der Revision des Strassenverkehrsgesetzes hat das Parlament dem Bundesrat gewisse Kompetenzen beim Abschluss und der Änderung von völkerrechtlichen Verträgen im Strassenverkehr übertragen. An seiner Sitzung vom 20. September 2024 hat der Bundesrat eine neue Verordnung verabschiedet, welche diesbezüglich die Kompetenzen des Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) und des Bundesamts für Strassen (ASTRA) regelt.

Jurius
Abstract

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 20. September 2024 die Schlussakte der Weltfunkkonferenz 2023 ratifiziert. Damit steht der formale Rahmen für die künftige Frequenznutzung in der Schweiz fest. Dieser Rahmen gewährleistet, dass der Informations- und Kommunikationssektor im Inland über die erforderlichen Frequenzen verfügt. Die Interessen der Schweiz in Sachen militärische Sicherheit werden ebenfalls gewahrt.

Jurius
Abstract

Der Bundesrat hat am 20. September 2024 die Vernehmlassung für eine Änderung des Wohnraumförderungsgesetzes (WFG) eröffnet. Mit der Änderung sollen klare Rechtsgrundlagen für die Einführung eines neuen Kostenmietmodells bei indirekt vom Bund geförderten Wohnungen geschaffen werden. Die Vernehmlassung dauert bis zum 20. Dezember 2024.

Jurius
Abstract

Die Bestimmungen zum Stockwerkeigentum sollen modernisiert werden. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 20. September 2024 die Vernehmlassung zu entsprechenden Änderungen des Zivilgesetzbuches (ZGB) eröffnet. Mit punktuellen Neuerungen will er das Stockwerkeigentumsrecht noch besser den Bedürfnissen der Eigentümerinnen und Eigentümer anpassen. Zudem sollen Gesetzeslücken geschlossen und die Rechtssicherheit erhöht werden.

Jurius
Abstract

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 20. September 2024 beschlossen, eine Vernehmlassung zur Änderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes sowie weiterer Erlasse zu eröffnen. Ziel der Gesetzesänderungen ist es, den schweizerischen Rechtsrahmen für die internationale Zusammenarbeit im Finanzmarktbereich an die heutigen Gegebenheiten sowie die Bedürfnisse des Schweizer Finanzplatzes anzupassen.