Liebe Leser*innen

Anlass des Auftakts dieser Ausgabe bildet ein Artikel aus einer Tageszeitschrift, der sich mit einem in Zürich gesichteten VW-Modell ID.6 beschäftigt, das von VW aus markenschutzrechtlichen Gründen in Europa verboten werden soll. Arnold F. Rusch erläutert in seinem Beitrag den juristischen Hintergrund aus immaterialgüterrechtlicher Sicht und erklärt insbesondere, wann sich Marken- und Urheberrechte erschöpfen.

Anschliessend befasst sich Elena Biaggini mit dem Bundesgerichtsurteil 4A_368/2023 und der Verwertbarkeit von Mitarbeiterbefragungen im Strafverfahren: Darf den Strafbehörden vom Arbeitgeber weitergeleitet werden, was sich im Rahmen interner Untersuchungen herausstellt? Sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verpflichtet, an internen Untersuchungen mitzuwirken – oder dürfen sie sich auf «nemo tenetur» berufen?

Markus Mohler analysiert den Vorentwurf einer Verordnung über die Krisenorganisation der Bundesverwaltung äusserst kritisch und zeigt dessen Mängel und insbesondere die sich in ihm findenden Widersprüchlichkeiten auf. Zugleich diskutiert er das geltende Not- und Notstandsrecht.

Mit der kantonalen Gesetzgebung zu Bewilligungspflichten und der Überwälzung von Kosten für ausserordentliche Polizeieinsätze auf die Verursacher beschäftigt sich schliesslich Matthias Hächler in seinem Beitrag, der die Zürcher und Basler «Anti-Chaoten-Initiativen» kommentiert und sich auch aus der Perspektive der Gemeindeautonomie dazu äussert.

Wir wünschen eine anregende und interessante Lektüre!

Editions Weblaw

Beiträge
Illegal eingeführte chinesische VW-Modelle?
Arnold F. Rusch
Arnold F. Rusch
Die Sichtung eines VW ID.6 in der Schweiz und Deutschland hat für einiges Aufsehen gesorgt, weil VW dieses Fahrzeug nur in China vertreiben möchte. Es kostet gemäss den Zeitungsberichten ungefähr die Hälfte eines vergleichbaren, für den europäischen Markt vorgesehenen Fahrzeugs, was die Bestrebungen Volkswagens, dieses Fahrzeug in Europa verbieten zu lassen, plausibel macht. Volkswagen beruft sich jedoch auf den Markenschutz. Gibt der Markenschutz – oder allgemeiner gesprochen das Immaterialgüterrecht – dies her?
Mitwirkungspflicht vs. «nemo tenetur» – (K)eine Klärung?
Elena Biaggini
Elena Biaggini
Bei der Frage nach der strafprozessualen Verwertbarkeit von Mitarbeiterbefragungen stösst man unweigerlich auf das Spannungsverhältnis zwischen der arbeitsrechtlichen Mitwirkungspflicht und dem im Strafverfahren geltenden Recht, sich nicht selbst belasten zu müssen. In einem jüngeren Entscheid hat das Bundesgericht nochmals klargestellt, dass strafprozessuale Garantien bei internen Untersuchungen nicht zur Anwendung gelangen. Vor diesem Hintergrund untersucht der Beitrag, ob sich hieraus eine Klärung für die seit längerer Zeit geführte Diskussion betreffend die Verwertbarkeit von Mitarbeiterbefragungen im Strafverfahren ergibt.
Krise in der Krisenorganisation des Bundes
Markus Mohler
Markus Mohler
Der Vorentwurf (VE) einer Verordnung über die Krisenorganisation der Bundesverwaltung sieht einen überdepartementalen strategisch-politischen und einen operativen Krisenstab vor, dazu einen permanenten Kernstab im Bundesamt für Bevölkerungsschutz. Alle sind einem Departement untergeordnet. Das Konzept ist in sich widersprüchlich. Materiell unberücksichtigt bleiben die Weisungen über die sicherheitspolitische Führung des Bundesrates. Die Kantone werden bloss fakultativ mit beratender Stimme zugezogen. Die Problematik der Grundrechtseinschränkungen wird nicht gelöst. Die Analyse zeigt die Verfassungswidrigkeiten und die Praxisferne des VE auf.
Chaotische Ordnungsliebe?
Matthias Hächler
Matthias Hächler
Der Zürcher Kantonsrat ist nach der Abstimmung vom 3. März 2024 dazu berufen, Demonstrationen und Kundgebungen unter eine allgemeine Bewilligungspflicht zu stellen und Kosten für ausserordentliche Polizeieinsätze auf die Verursacher zu überwälzen. Der Umsetzungsvorschlag des Regierungsrats könnte zwar u.U. – und im Unterschied zur Initiative – mit der Verfassung vereinbar sein. Er schafft jedoch Unklarheiten in Bezug auf die Regelung spontaner Demonstrationen, bedeutet einen ungerechtfertigten Eingriff in die Gemeindeautonomie und ist schlussendlich redundant. Letzteres teilt er mit einer ähnlich gelagerten Initiative im Kanton Basel-Stadt.
Aus dem Bundesgericht
Victoire d’étape pour les pilotes d’avions ultra-légers
Jurius
Jurius
BGer – Rund zwanzig Piloten von Ultraleichtflugzeugen erhalten vor dem Bundesgericht Recht. Dieses hebt einen Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts auf, das die Beschwerde der Betroffenen gegen das Amt für Zivilluftfahrt wegen Rechtsverweigerung für unzulässig erklärt hatte. (Urteil 2C_107/2024) (cs)
Medienmitteilungen
Qualitätssicherung von Daten und Prognosen für Gesetzgebungsprozesse
Jurius
Jurius
Die Vorgaben zur Qualitätssicherung für Daten und Prognosen, die in Gesetzgebungsprozessen verwendet werden, sollen von der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) überprüft werden. Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 27. September 2024 entschieden. Die Überprüfung soll dazu beitragen, dass Bundesrat, Parlament und die Stimmbevölkerung über bestmögliche Entscheidgrundlagen verfügen.
Besserer Schutz für vor dem Versicherungsalter verunfallte Personen mit Rückfällen oder Spätfolgen
Jurius
Jurius
Der Bundesrat möchte vor dem Versicherungsalter verunfallte Personen besser schützen. An seiner Sitzung vom 27. September 2024 hat er die Botschaft über die Revision des Unfallversicherungsgesetzes (UVG) zur Umsetzung der Motion 11.3811 Darbellay «Rechtslücke in der Unfallversicherung schliessen» verabschiedet. Diese Änderung gewährleistet die Entrichtung von Taggeldern der Unfallversicherung in Fällen, in denen die Arbeitsunfähigkeit einer versicherten Person auf Rückfälle oder Spätfolgen im Zusammenhang mit einem im Jugendalter erlittenen und daher noch nicht nach UVG versicherten Unfall zurückzuführen ist.
Stärkung der Selbstbewirtschaftung und der Stellung von Ehepartnern bei landwirtschaftlichen Betrieben
Jurius
Jurius
Der Bundesrat möchte bei den Landwirtschaftsbetrieben die Selbstbewirtschaftung, die Stellung von Ehegattinnen und -gatten sowie das Unternehmertum stärken. Er hat am 27. September 2024 eine entsprechende Teilrevision des Bundesgesetzes über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB) in die Vernehmlassung geschickt.
Blutspende: Unentgeltlichkeit und Diskriminierungsverbot werden ab 2025 im Gesetz verankert
Jurius
Jurius
Blutspenden dürfen in der Schweiz nicht vergütet werden, und jede und jeder soll Blut spenden dürfen: Das ist in der Verfassung festgeschrieben. Mit einer Gesetzesrevision hat das Parlament diese Grundsätze auch im Gesetz verankert. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 27. September 2024 entschieden, die entsprechenden Bestimmungen im Heilmittelgesetz auf den 1. Januar 2025 in Kraft zu setzen.
Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern
Jurius
Jurius
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 27. September 2024 einen Bericht zur Kenntnis genommen, der sich mit dem Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Verordnung zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern befasst. Der Bericht zeigt die möglichen rechtlichen Auswirkungen des EU-Vorschlags auf. Die vorgesehene Chatkontrolle kann insbesondere dazu führen, dass Schweizer Recht verletzt würde.
Verhandlungsmandat zur Wiederherstellung der Ozonschicht genehmigt
Jurius
Jurius
Am 27. September 2024 hat der Bundesrat das Verhandlungsmandat für das 13. Treffen des Wiener Übereinkommens zum Schutz der Ozonschicht (COP13) und das 36. Treffen der Vertragsparteien des Montrealer Protokolls (MOP36) genehmigt. Beide Treffen finden vom 28. Oktober bis 1. November 2024 in Bangkok (Thailand) statt. Die Abkommen bilden die Grundlage für die internationale Zusammenarbeit zur Wiederherstellung der Ozonschicht. Diskutiert wird über die institutionelle Stärkung des Montrealer Protokolls. Zudem geht es um den Aufbau eines globalen Messnetzes, um illegale Emissionen von Stoffen zu erkennen, welche die Ozonschicht abbauen.
Neuer Verhaltenskodex für das Personal der Bundesverwaltung
Jurius
Jurius
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 28. August 2024 den aktualisierten Verhaltenskodex für das Personal der Bundesverwaltung genehmigt. Dieser fasst die wichtigsten Grundsätze zusammen, die das Ansehen und die Glaubwürdigkeit der Bundesverwaltung sichern. Er tritt auf den 1. Oktober 2024 in Kraft und ersetzt den bisherigen Kodex, der seit 2012 gilt.