Jusletter

Liebe Leser*innen

Anlass des Auftakts dieser Ausgabe bildet ein Artikel aus einer Tageszeitschrift, der sich mit einem in Zürich gesichteten VW-Modell ID.6 beschäftigt, das von VW aus markenschutzrechtlichen Gründen in Europa verboten werden soll. Arnold F. Rusch erläutert in seinem Beitrag den juristischen Hintergrund aus immaterialgüterrechtlicher Sicht und erklärt insbesondere, wann sich Marken- und Urheberrechte erschöpfen.

Anschliessend befasst sich Elena Biaggini mit dem Bundesgerichtsurteil 4A_368/2023 und der Verwertbarkeit von Mitarbeiterbefragungen im Strafverfahren: Darf den Strafbehörden vom Arbeitgeber weitergeleitet werden, was sich im Rahmen interner Untersuchungen herausstellt? Sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verpflichtet, an internen Untersuchungen mitzuwirken – oder dürfen sie sich auf «nemo tenetur» berufen?

Markus Mohler analysiert den Vorentwurf einer Verordnung über die Krisenorganisation der Bundesverwaltung äusserst kritisch und zeigt dessen Mängel und insbesondere die sich in ihm findenden Widersprüchlichkeiten auf. Zugleich diskutiert er das geltende Not- und Notstandsrecht.

Mit der kantonalen Gesetzgebung zu Bewilligungspflichten und der Überwälzung von Kosten für ausserordentliche Polizeieinsätze auf die Verursacher beschäftigt sich schliesslich Matthias Hächler in seinem Beitrag, der die Zürcher und Basler «Anti-Chaoten-Initiativen» kommentiert und sich auch aus der Perspektive der Gemeindeautonomie dazu äussert.

Wir wünschen eine anregende und interessante Lektüre!

Editions Weblaw

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