Peter Böckli
In this article, the author takes us on a “tour d’ horizon” of different waves of influences on Swiss legal thinking. Terms such as “deregulation”, “put-options” or “money laundering” are in general use today, which is the most visible trace for the legal Osmosis of Anglo-Saxon – and more often American – legal concepts in Swiss Business law. Due to our special legislation process with the Federal Bureaucracy on one side and the masses of voting people on the other side, the protracted search for compromise often ends up in pragmatic, “watered-down” solutions, whenever we introduce legal concepts from abroad. According to the author, the result is a genuine “Swiss Müesli”.
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Rechtsgebiete: Rechtsphilosophie. Rechtstheorie. Rechtssoziologie
Christoph Winzeler
Zum Kontext eines Rechtsinstituts [Fn 1] [Fn 2]
Das Bankkunden- oder Bankgeheimnis verbietet einer Bank, Daten über ihre Kundschaft an Dritte weiterzugeben; es ist eine besondere Form des Datenschutzes. Seine Regelung in der Schweiz unterscheidet sich von ausländischen Ordnungen durch ihre Strenge. Die Verletzung des Bankkundengeheimnisses ist ein Straftatbestand, und zwar ein Offizialdelikt (das von Amtes wegen geahndet wird). Alsdann gilt das Bankkundengeheimnis nicht nur gegenüber Privatpersonen, sondern auch gegenüber Behörden, z.B. Steuerbehörden. Sein Schutz entfällt aber, wo das Gesetz eine Auskunftspflicht der Bank anordnet, so gegenüber Strafgerichten und Bankaufsichtsbehörden (auch solchen im Ausland über die Verfahren der Amts- und Rechtshilfe). Für den Kampf gegen die Wirtschaftskriminalität bildet das Bankkundengeheimnis keinen Hinderungsgrund. Bei der Verfolgung entsprechender Delikte (zu denen etwa Steuerbetrug, Geldwäscherei und Insiderhandel gehören) schuldet die Bank den Strafverfolgungsbehörden die verlangten Informationen. Derzeit ist das Bankkundengeheimnis international ein Gegenstand der rechtspolitischen Diskussion.
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Ernst A. Kramer /
Eva Druey
Probeklausur im Privatrecht vom 19.01.02 an der Universität Basel
Verantwortlichkeit des Grundeigentümers - Werkeigentümerhaftung - Subordinationsverhältnis bei ausservertraglicher Hilfspersonenhaftung - Eigenhaftung der Hilfsperson/Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter/Gefahrensatz/Vertrauenshaftung - Abgrenzung von Werkvertrag und einfachem Auftrag.
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Rechtsgebiete: OR allgemeiner Teil
Patrick Sutter
WIPO-Schiedsgericht soll Missbrauch von '.ch'-Domains beurteilen
Um Missbräuche bei der Vergabe von Domain Namen mit dem ".ch"-Suffix zu verhindern, sieht die neue Verordnung des Bundesrates über die Adressierungselemente im Fernmeldewesen (AEFV) vor, dass die Stiftung Switch, welche die Domain ".ch" verwaltet, ein privates Schiedsverfahren realisieren soll. Dieser Artikel plädiert für eine Unterstellung der Klagen wegen missbräuchlicher Registrierung von ".ch"-Domains unter die Schiedsgerichtsbarkeit des Arbitration and Mediation Center der WIPO. Dessen schnelle, kostengünstige und qualitativ dennoch gute und gefestigte Rechtsprechung lässt den Aufbau eines eigenen schweizerischen Schiedsgerichts wenig sinnvoll erscheinen.
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Rechtsgebiete: Domain-Namen
Christian-Nils Robert
Résumé de «Pourquoi punir?», Conférence du 6 mars 2002; Congrès 2002 «Entre médiation et perpétuité», 6-8 mars 2002, Interlaken
Si les politiques pénales tendent à accroître la répression par la multiplication des incriminations de toutes sortes, ces mêmes politiques pénales sont obligées d’enrichir concurremment la panoplie des sanctions pénales, en offrant au juge une étonnante variété de peines et à l’administration pénitentiaire une grande flexibilité dans l’application des peines.
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Rechtsgebiete: Allgemeine Begriffe des Strafrechts
Jurius
Im Folgenden wird der Entscheid des Handelsgerichts des Kantons Zürich (04.03.2002) im Markenstreit SWISS / Swissair im Voltext wiedergegeben.
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Rechtsgebiete: Markenrecht
fel.
Längerfristige Opferhilfe zur psychischen Verarbeitung der Folgen einer im Ausland begangenen Straftat kann laut Rechtsprechung des Bundesgerichts nur beanspruchen, wer entweder im fraglichen Zeitpunkt in der Schweiz Wohnsitz hatte oder aber das Schweizer Bürgerrecht besitzt.
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Rechtsgebiete: Strafprozessrecht
fel.
Das Bundesgericht hat die Verurteilung eines Mannes wegen Betrugs bestätigt, der einer Frau, ohne dass es je zu einem persönlichen Treffen kam, am Telefon und in Briefen so viel Verliebtheit vorspielte, dass sie sich in verschiedener Hinsicht finanziell missbrauchen liess. Unter anderem unterschrieb sie für ihn bei Swisscom zwei Telefonabonnemente, auf denen in der Folge Gesprächskosten von rund 15 000 Franken anfielen.
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Rechtsgebiete: Straftaten gegen das Vermögen
Jurius
Der Bundesrat hat beschlossen, das neue Designgesetz auf den 1. Juli 2002 in Kraft zu setzen. Damit ist für die Schweiz auch der Weg frei, die neueste Fassung des Haager Abkommens über die internationale Eintragung gewerblicher Muster und Modelle (Genfer Akte) zu ratifizieren.
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Rechtsgebiete: Immaterialgüterrecht
Jurius
In einer Pressemitteilung informiert das EJPD, dass der Bundesrat die Auswirkungen des 11. Septembers 2001 auf das Projekt ´Neuer Schweizer Pass´ eingehend analysiert hat. Er ist zum Schluss gekommen, den neuen Pass wie vorgesehen auf Anfang nächsten Jahres einzuführen. Der Schweizer Pass gehört weltweit zu den sichersten Reisedokumenten.
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Rechtsgebiete: Staatsangehörigkeit. Bürgerrecht