Rolf H. Weber
Die elektronische Bewirtschaftung des Belegswesens ist in der Schweiz seit 2002 möglich. Angesichts der im Handels- und im Steuerrecht nicht deckungsgleich formulierten Rahmenbedingungen stellt sich indessen die Frage, welche technischen Vorkehren zu treffen sind, um den gesetzlichen Vorgaben zu genügen. Der nachfolgende Beitrag begründet, dass die Regelungen im Handels- und im Steuerrecht einander ähnlicher sind als ein erster Blick in die Rechtsgrundlagen glauben lässt.
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Rechtsgebiete: Rechtsinformatik
Pascal Pichonnaz
Article publié dans le numéro spécial de la Revue fribourgeoise de jurisprudence (RFJ) «RFJ 10 ans – Le droit en mouvement».
Quel rapport y a-t-il entre la prescription d´une créance et sa compensation? Peut-on invoquer la compensation au moyen d´une contre-créance prescrite? Invoquer la compensation interrompt-il la prescription? Partant des points de friction de ces deux institutions apparemment distinctes, l´auteur examine ces questions tour à tour sous l´angle de l´Histoire du droit et du droit comparé tout en esquissant les solutions qui devraient se dégager à l´avenir pour le droit suisse.
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Rechtsgebiete: Rechtsgeschichte
Michael Krampf
Ein Nachlassrichter darf während einer Stundung nur ausnahmsweise dem Verkauf von Vermögenswerten zustimmen. Beispielsweise wenn ein Wertverlust droht. Im Fall der Swissair findet jedoch ein gerichtlich bewilligter Ausverkauf statt. Das Nachsehen können die Gläubiger haben.
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Christophe Leguevaques
Après la DSI (1993), la loi MAF (1996), la LESF (1999) et la loi NRE (2001) et en attendant la DSI II, le droit bancaire et financier va connaître une nouvelle étape importante de son développement. Extrêmement riche et dense, comprenant plus de 100 pages, la fameuse LSF (Loi de sécurité financière), est sur le point d´apporter une nouvelle pierre non négligeable à l´édifice, sans pour autant permettre à ce droit jeune, encore dans l´adolescence, d´atteindre sa maturité.
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Rechtsgebiete: Kapitalmarktrecht
fel.
Eine an sich zulässige vertragliche Bindung, deren Ausmass als «übermässig» erachtet werden muss, verstösst entgegen der bisherigen Praxis des Bundesgerichts nicht gegen die guten Sitten, sondern gegen das Recht der Persönlichkeit.
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Rechtsgebiete: Personenrecht
fel.
Ab 100´000 Franken ein schwerer Fall
Wo mit Drogenhandel oder Geldwäscherei gewerbsmässig ein Umsatz von 100´000 Franken erzielt wird, liegt laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts ein schwerer Fall vor.
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Rechtsgebiete: Betäubungsmittelstrafrecht
fel. /
Marcel Gyr
Kosten von weit über einer Million Franken
Die Stadt Zürich muss der Firma ABZ Recycling AG definitiv 619´000 Franken plus Zinsen für die Entsorgung von Klärschlamm bezahlen. So hatte bereits die Zivilkammer des Zürcher Obergerichts entschieden (NZZ 6. 11. 02); und nun hat das Bundesgericht die dagegen gerichtete Berufung der Stadt einstimmig abgewiesen und zehn Jahre nach dem Auffliegen der Klärschlammaffäre einen Schlussstrich gezogen.
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Rechtsgebiete: OR allgemeiner Teil
Jurius
Die Bundesverwaltung setzt «freie Software» (Open Source-Software) ein, sofern das Verhältnis Kosten – Nutzen – Risiken über die gesamte Nutzungsdauer eines Systems günstiger ist als bei kommerzieller Software. Der Bundesrat bewertet kommerzielle Software allerdings nicht als grundsätzlich negativ, wie er in seiner Antwort auf die Postulate von Ständerat Pierre-Alain Gentil (SP/JU) und Nationalrat Josef Zisyadis (PdA/VD) schreibt.
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Rechtsgebiete: E-Government
Jurius
Bundesrat zieht Behindertengleichstellungsgesetz der Volksinitiative vor
Die Volksinitiative «Gleiche Rechte für Behinderte» ist schwer umsetzbar und unverhältnismässig. Eine sofortige Umsetzung wäre sehr kostspielig. Der Bundesrat hält daher das neue Behindertengleichstellungsgesetz klar für die bessere und vor allem verhältnismässigere Lösung. Ausserdem sind darin die wichtigsten Anliegen der Initiative bereits erfüllt. Über die Volksinitiative befinden Volk und Stände am 18. Mai 2003.
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Rechtsgebiete: Gleichheit aller Menschen
Jurius
Die vorliegende Zusammenstellung beinhaltet alle schweizerischen Bundesgesetze, Bundesbeschlüsse, Bundesrats- und Departementsverordnungen sowie einzelne Artikel, die im März 2003 in Kraft treten. Die einzelnen Erlasse und Änderungen können via Links direkt abgerufen werden.
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Rechtsgebiete: Publikationen