Simon Schlauri
Kürzlich hat der Nationalrat das neue Bundesgesetz über Zertifizierungsdienste im Bereich der elektronischen Signatur (ZertES) als Erstrat verabschiedet. Der nachfolgende Beitrag vermittelt einen Überblick über die Neuerungen seit dem bundesrätlichen Entwurf vom Juli 2001.
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Rechtsgebiete: E-Government
Christoph Beat Graber
Wege zur Marktöffnung nach schweizerischem und internationalem Recht
Nach längerem Zögern hat der Bundesrat unlängst beschlossen, die Entbündelung der letzten Meile auf dem Verordnungsweg einzuführen. Die Swisscom bezweifelt jedoch die gesetzliche Grundlage dieser Verordnung und will alle ihr zur Verfügung stehenden Rechtsmittel bis vor Bundesgericht ausschöpfen. Einmal mehr wird damit das Bundesgericht ein für zukünftige Breitbandprojekte von KMU entscheidendes Urteil fällen müssen. Wie wird das Bundesgericht entscheiden? Welche völkerrechtlichen Rahmenbedingungen wird es in seinen Erwägungen beachten müssen? Besteht Hoffnung für die KMU?
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Rechtsgebiete: Kommunikationsrecht
Jonathan Bender
The Fourth Circuit reversed one of the most outrageous cybersquatting decisions to emerge from the Eastern District of Virginia. Barcelona.com, Inc. v. Excelentisimo Ayuntamiento de Barcelona, No. 02-1396 (4th. Cir. Jun. 2, 2003). The appellate decision stands as perhaps the most cogent statement of the jurisdictional and substantive basis for «review» of UDRP decisions by a federal court.
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Rechtsgebiete: Informatik und Recht
Wolfgang Straub
Bei Störungen in IT-Systemen stellt sich regelmässig die Frage, ob die Sicherheitsvorkehrungen ausreichend waren bzw. wer die Verantwortung dafür trägt. Die Fachgruppe Security der Schweizer Informatikergesellschaft hat im Rahmen einer Tagung nach Antworten zu diesen in der Schweiz bisher noch kaum diskutierten Fragen gesucht.
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Rechtsgebiete: Informatik und Recht
Roland Pfäffli
In diesem Jahr feiert der Verband bernischer Notare sein 100jähriges Bestehen. Aus diesem Anlass wurde am 11. Juni 2003 ein Festakt im Rathaus Bern durchgeführt. Der Verbandspräsident Klaus Bürgi, Burgdorf, befasste sich nicht nur mit der Vergangenheit, sondern auch mit der Zukunft des Notariats. Das Notariatspatent sollte nach ihm schweizweit gelten. Zudem sollten alle Notare auch Grundstückgeschäfte in andern Kantonen beurkunden können. Nach der Grussbotschaft des bernischen Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektors Werner Luginbühl wurde die Festansprache vom Theologen und Schriftsteller Ulrich Knellwolf gehalten zum Thema «Nota bene, Notari! Über Treu und Glauben, Wort und Schrift, Buchstaben und Geist».
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Beitragsarten: Kongresse und andere wissenschaftliche Veranstaltungen
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Rechtsgebiete: Notariats- und Anwaltsrecht
Jurius
Urteil (9 S 289/02) des LG Köln vom 16. April 2003
Nach dem vorliegenden Urteil (9 S 289/02) des Landgerichts Köln vom 16. April 2003 ist eine durch automatische Antwortfunktion («Auto-Reply») erstellte Auftragsbestätigung über im Internet angebotene Waren eine vollwertige Willenserklärung des Anbietenden. Von der Auslegung ihres Inhalts hänge weiter ab, ob durch sie der Vertrag zustande kommt. Wird erklärt, «der Auftrag werde umgehend bearbeitet», so sei dies eine rechtsverbindliche Annahmeerklärung. Diese sei nicht mit der Begründung anfechtbar, dass bei der Einstellung der Preise ins Internet dem Verkäufer ein Irrtum unterlaufen sei.
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Rechtsgebiete: E-Commerce
Jurius
Urteil des LG Nürnberg-Fürth (2HK 0 9434/01) vom 7. Mai 2002
Gemäss LG Nürnberg-Fürth gilt eine elektronische Erklärung als am Tage des Eingangs in den elektronischen Empfängerbriefkasten zugegangen, d.h. wenn sie «auf Server des Empfängers angekommen ist». Mit Eingang der Erklärung in die Mailbox des Empfängers geht das Verlust- und Verzögerungsrisiko auf den Empfänger über. Ausserdem ist, wer im Geschäftsverkehr unter Verwendung einer E-Mail-Adresse auftritt und eine E-Mail erhält, für den unterbliebenen Zugang der elektronischen Mitteilung beweispflichtig und muss darlegen, inwiefern er am Leeren seiner Mailbox gehindert war. Im Folgenden wird das Urteil (2HK 0 9434/01) vom 7. Mai 2002 im Volltext wiedergegeben.
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Rechtsgebiete: E-Commerce
Jurius
Urteil (18 U 192/02) des OLG Düsseldorf vom 26. Feb. 2003
Gemäss OLG Düsseldorf (Urteil 18 U 192/02 vom 26.2.2003) können «die Grundsätze über den Anscheinsbeweis der Rechtsprechung für die Abrechnung im Bereich der Festnetztelephonie nicht unbesehen auf die Abrechnung zwischen dem den Web-Hosting betreibenden Presence-Provider und seinem Kunden übertragen werden. Vielmehr muss sich erst die allgemeine Überzeugung bilden, dass die Mess- und Aufzeichnungsverfahren für das traffic-abhängige Vergütungsmodell einen vergleichbaren Sicherheitsstandard aufweisen, wie die automatischen Zähl- und Auswertungsverfahren für den Zeittakt im Bereich der Festnetztelephonie.»
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Rechtsgebiete: Informatik und Recht
Jurius
Urteil (1 H O 2217/99) des LG Memmingen vom 10. Mai 2000
Dem LG Memmingen zufolge ist es wettbewerbswidrig, wenn ein Veranstalter ein Gewinnspiel mit dem Hinweis auf eine 0190er-Telefonnummer ankündigt, wenn unter dieser Telefonnummer die geforderte Leistung oder Antwort mitzuteilen ist und dies als Voraussetzung für die Teilnahme an dem Gewinnspiel erforderlich ist. Das Urteil (1 H O 2217/99) wird im Folgenden im Volltext wiedergegeben.
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Rechtsgebiete: Lauterkeitsrecht
Jurius
Zwischenentscheid des Präsidenten der Rekurskommission UVEK vom 22. April 2003
Mit dem vorliegenden Beschwerdeentscheid vom 22. April 2003 stellt der Präsident der Rekurskommission UVEK fest: «Die Gründe, die zur Änderung von Art. 9 AEFV geführt haben, insbesondere die Bekämpfung von Missbräuchen mit erhöht gebührenpflichtigen Nummern, überwiegen die geltend gemachten Interessen der Beschwerdeführerinnen an einer Beibehaltung der altrechtlichen Regelung während Hängigkeit des Verfahrens (E. 8 - 10).» Deshalb sei ins. der Entzug der aufschiebenden Wirkung gerechtfertigt und somit die Namen und Adressen der Nummerninhaber öffentlich zugänglich zu belassen.
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Rechtsgebiete: Kommunikationsrecht
Jurius
Urteil (5 U 186/02) des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 6. März 2003
Für die Beurteilung der Frage, ob sich die Verwendung eines generischen Domainnamens nach § 3 UWG als irreführend wegen einer unzutreffenden Alleinstellungsberühmung darstellt, sei nicht allein auf die Bezeichnung der Domain, sondern auch auf den dahinter stehenden Internet-Auftritt abzustellen. So entschied es das Hanseatische OLG im vorliegenden, rechtskräftigen Urteil (5 U 186/02) vom 6. März 2003.
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Rechtsgebiete: Domain-Namen
fel.
Kreditvermittlung über kostenpflichtige Telefonnummern
Das Bundesgericht hat den Schuldspruch im Falle eines im Kreditwesen tätigen Geschäftsmanns und seiner Mitarbeiterin bestätigt, die wegen gewerbsmässigen Betrugs zu 2 Jahren Gefängnis und einer Busse von 10´000 Franken beziehungsweise 14 Monaten Gefängnis verurteilt sowie des Landes verwiesen worden waren. Die beiden hatten in Zeitungsannoncen Kleinkredite auch für hoffnungslose Fälle angeboten, waren aber in erster Linie darauf aus, die Interessenten in länger dauernde Gespräche auf kostenpflichtigen Telefonleitungen zu verwickeln.
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Rechtsgebiete: Straftaten gegen das Vermögen
fel.
Eine Terrasse ist kein Ort mit empfindlicher Nutzung
Auch Attikaterrassen sind Aufenthaltsorte im Freien und damit keine «Räume in Gebäuden», die gemäss Verordnung über den Schutz vor nicht ionisierender Strahlung (NISV) als Orte mit empfindlicher Nutzung gelten, an denen die Anlagegrenzwerte eingehalten werden müssen.
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Rechtsgebiete: Energie- und Umweltrecht
fel.
Keine Ausbildungsunterstützung
Ob Eltern für ein mehr als 18 Jahre altes und damit mündiges Kind finanziell aufkommen müssen, weil dieses noch keine angemessene Ausbildung abgeschlossen hat, hängt laut einem neuen Entscheid des Bundesgerichts entscheidend vom Alter des Kindes ab.
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Rechtsgebiete: Familienrecht. Eherecht
fel.
Abgelehntes Namensänderungsgesuch
Das Bundesgericht hat die Berufung einer Mutter und ihres Kindes abgewiesen und damit verhindert, dass der heute zehnjährige Sohn den Namen seines natürlichen Vaters annimmt. Das Kind war vor der Scheidung seiner Mutter von ihrem früheren Ehemann auf die Welt gekommen und trägt folglich noch dessen Namen.
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Rechtsgebiete: Familienrecht. Eherecht
fel.
Spuren von bis zu einem Prozent zulässig
Auch Lebensmittel, die als Bioprodukte angeboten werden, dürfen laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts Spuren von gentechnisch veränderten Organismen enthalten. Voraussetzung ist allerdings, dass es sich um eine ungewollte Kontamination handelt und der Verzicht auf die absichtliche Verwendung von gentechnisch veränderten Stoffen lückenlos belegt ist. Sie dürfen zudem – wie bei anderen «gentechfreien» Lebensmitteln auch – mengenmässig nicht mehr als ein Prozent der Masse ausmachen.
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Rechtsgebiete: Land- und Forstwirtschaft
Jurius
Der Bundesrat nimmt mit Befriedigung davon Kenntnis, dass die EU-Finanzminister die zwischen der Schweiz, der EU-Kommission und der griechischen EU-Präsidentschaft am 6. März 2003 erzielte politische Einigung, die anschliessend in den Staatsvertragsentwurf eingearbeitet wurde, gutgeheissen und damit die Gleichwertigkeit der von der Schweiz angebotenen Lösung anerkannt haben. Kernstück des Schweizer Angebots ist ein Steuerrückbehalt von bis zu 35%.
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Rechtsgebiete: Vermögens- u. Kapitalsteuer
Jurius
Der Bundesrat will die Mehrwertsteuerpflicht im Bereich des Sponsoring nicht aushöhlen. Eine Besteuerung soll nur dann verhindert werden, wenn im Zusammenhang mit gemeinnützigen Organisationen der Beitragszahler in neutraler Form genannt wird: d.h. unter Weglassung aller Zusätze, die besonders werbewirksam oder imagefördernd sein können.
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Rechtsgebiete: Indirekte Steuern
Jurius
Die Wettbewerbskommission (Weko) unterzieht die Übernahme der 20 Minuten (Schweiz) AG (20 Minuten) durch Tamedia AG (Tamedia) und Berner Zeitung AG (BZ) einer vertieften Prüfung. Die Vorprüfung ergab, dass der durch die Tamedia und die BZ geplante Kontrollerwerb über 20 Minuten Anhaltspunkte für die Begründung oder Verstärkung von marktbeherrschenden Stellungen auf den regionalen/lokalen Werbemärkten Bern und Zürich sowie im nationalen Lesermarkt für Pendlerzeitungen liefert.
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Rechtsgebiete: Kartellrecht
Jurius
Eine Publikation der Bundeskanzlei
Mit der «Verwaltungspraxis der Bundesbehörden» (VPB) gibt die Bundeskanzlei eine Zeitschrift heraus, die der Publikation von rechtskräftigen Entscheidungen und Verlautbarungen von grundsätzlicher Bedeutung und allgemeinem Interesse dient, welche vom Bundesrat, den Eidg. Departementen oder Ämtern der Bundesverwaltung sowie von den eidg. Rekurskommissionen ausgehen. Die Zeitschrift enthält auch Entscheide des Bundesgerichts, die dieses in seiner amtlichen Sammlung nicht publiziert hat. Schliesslich findet sich darin auch ein Teil der Rechtsprechung internationaler Behörden, welche die Schweiz betrifft. Im Folgenden wird eine Übersicht (mit Verweis auf den jeweiligen Volltext) zum kürzlich erschienen Heft 67 / II Nr. 37 - 63 abgedruckt.
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Rechtsgebiete: Publikationen