Liebe Leserinnen und Leser
Für einmal halten wir uns im Jusletter-Vorwort an Josh Billings: «There's a great power in words, if you don't hitch too many of them together»:
PD Dr. iur. Roy Garré bietet eine «Übersicht über die verschiedenen Erscheinungsformen des gewohnheitsrechtlichen Phänomens» im römischen Recht.
Dr. iur. Roland Pfäffli widmet sich den Grundsätzen und dem Ausübungsverfahren bei der Begründung, der Vormerkung und der Ausübung von Kaufs- und Rückkaufsrechten an Grundstücken.
Der französischsprachige Beitrag von RA Dr. iur. Daniel Kraus, LL.M, thematisiert «Parallelimporte und Patentschutz». Er zeigt dabei insb. künftige Lösungsansätze auf («Importations parallèles et brevets: Point de la situation en Suisse au vu du droit de l´Organisation mondiale du commerce»).
Mit besten Grüssen
Nils Güggi
Koordination Jusletter
Abstract
Die althergebrachten Gewohnheiten spielten eine wichtige Rolle im römischen Recht. Consuetudo, mores, observantia, usus, ius non scriptum: Es ist unmöglich von einem einheitlichen Begriff des Gewohnheitsrechts auszugehen, wie etwa heute im Art. 1 Abs. 2 ZGB. Der vorliegende Beitrag bietet eine Übersicht über die verschiedenen Erscheinungsformen des gewohnheitsrechtlichen Phänomens vom altrömischen Recht bis zum Ende der Nachklassik. Ein Ausblick über das Schicksal der Gewohnheitsrechtslehre im gemeinrechtlichen und im kodifikatorischen System rundet schliesslich die Ausführungen ab.
Abstract
Les importations parallèles de produits brevetés constituent un sujet inépuisable. Elles sont souvent considérées par ceux qui les défendent comme un moyen efficace de baisser les prix en Suisse. Mais les effets de leur admission ou de leur refus sont souvent surévalués. Ce qu’il faut pour clore le débat est une décision de principe sur leur admission ou non dans l’ordre économique et juridique suisse et sur l’étendue de celle-ci. La présente contribution entend proposer une manière d’aborder et de résoudre la problématique qui tienne compte des différents intérêts en présence de façon équilibrée, au niveau international et au niveau suisse, tout en respectant les obligations internationales de la Suisse dans ce domaine.
Abstract
In diesem Aufsatz befasst sich der Autor mit der Begründung und der Vormerkung des Kaufsrechts und des Rückkaufsrechts im Grundbuch, wobei verschiedene Sonderfragen beantwortet werden. Zudem wird das Ausübungsverfahren, welches im Gesetz nicht geregelt ist, erläutert. Die Ausweise, welche bei der Ausübung des Kaufsrechts bzw. Rückkaufsrechts dem Grundbuchamt einzureichen sind, bilden einen weiteren Schwerpunkt in dieser Abhandlung.
Abstract
Die Rechtsprechungsübersicht führt die zur Publikation in der Amtlichen Sammlung vorgesehenen Urteile des Schweizerischen Bundes- und Eidgenössischen Versicherungsgerichts vom 17. August 2004 bis und mit 11. September 2004 auf. Neben Dossiernummer, Urteilsdatum, Abteilung/Kammer, Prozessgegenstand und Vorinstanz wird ein Hyperlink zum Originalentscheid und – sofern vorhanden – zur jeweiligen Besprechung in Jusletter wiedergegeben.
Abstract
Ein Arbeitsvertrag kann gekündigt werden, ohne dass der Kündigende die Gegenseite vorgängig anhört. Das geht aus einem neuen Urteil des Bundesgerichts hervor. Danach mag es unanständig sein, wenn ein Arbeitgeber einem Angestellten kündigt, ohne zunächst mit ihm zu reden. Das Vorgehen ist indes nicht rechtswidrig, weshalb eine solche Kündigung auch nicht als missbräuchlich gewertet werden kann.
Abstract
Die in der Hausordnung der Strafanstalt Pöschwies vorgesehene Regelung, wonach ein Gefangener maximal zwölf verschiedene Personen als private Besucher empfangen darf, verträgt sich laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts mit dem Anspruch der Gefangenen auf Privat- und Familienleben.
Abstract
Geht eine verheiratete Person eine Bürgschaft ein, soll sie in Zukunft in jedem Fall die Zustimmung des Ehepartners einholen müssen. Der Bundesrat stimmt in seiner am 8. September 2004 veröffentlichten Stellungnahme einem entsprechenden Vorschlag der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates zu.
Abstract
Im nachfolgend wiedergegebenen Rundschreiben vom 8. September 2004 orientiert die Hauptabeilung Direkte Bundessteuer, Verrechnungssteuer, Stempelabgaben der Eidg. Steuerverwaltung über BGE 2A.331/2003 vom 11. Juni 2004. Das Bundesgericht hat darin, gemäss ESTV, u.a. «den Tatbestand der indirekten Teilliquidation ausgedehnt».
Abstract
Die Kontrollstelle hat am 10. September 2004 die bereits im Februar 2004 in der Rubrik FAQ publizierte Ausnahme zu Art. 13 GwV Kst bezüglich Zahlungsaufträge ins Fürstentum Liechtenstein präzisiert. Danach können solche Zahlungsaufträge neu generell wie Inlandüberweisungen behandelt werden.
Abstract
Das Bundesgericht hat die Änderung der Konzession für die Nutzung der Wasserkraft des Rheins bei Rheinfelden abgesegnet, dank welcher der einstweilen zu teure Neubau des Wasserkraftwerks Rheinfelden auf Eis gelegt werden kann (NZZ 18. 12. 98).
Abstract
Der Bau der umstrittenen Zollfreistrasse in Basel-Stadt ist einstweilen blockiert.
Abstract
Das Bundesgericht hat das Verfahren im Streit um die im Kanton Basel-Landschaft liegende einzige baselstädtische Schiessanlage «Allschwilerweiher» einstweilen sistiert.
Jusletter