Jusletter

Liebe Leserinnen und Leser

Die Schweiz liefert grundsätzlich niemanden an einen Staat aus, in dem ihm irgendeine Art grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung droht. Eine Ausnahme gilt dann, wenn der Staat diplomatisch die Einhaltung der Menschenrechte garantiert. In BGE 1C_205/2007 vom 18. Dezember 2007 hat das Bundesgericht erst kürzlich wieder diese Praxis bestätigt und einen russischen Geschäftsmann an Russland ausgeliefert. RA Stefan Wehrenberg und Irene Bernhard kritisieren diese Rechtsprechung. Sie zeigen auf, dass gerade im Fall von Russland diplomatische Garantien die Menschenrechte eines Gefangenen nicht sichern können.

In gewissen Fällen ist es notwendig, individualrechtliche Arbeitsbedingungen der einzelnen Arbeitnehmer anzupassen. So, wenn ein Unternehmen seine betriebliche Organisation ganz oder teilweise umstrukturiert, aber auch, wenn nach einer Betriebsübernahme die Arbeitsbedingungen harmonisiert werden sollen. Dr. iur. Isabelle Wildhaber, LL.M., befasst sich mit der in der Praxis sehr relevanten Frage nach den Möglichkeiten des Arbeitgebers, die individualrechtlichen Arbeitsbedingungen des Arbeitnehmers anzupassen, und bietet eine Übersicht über die geltende Regelung.

Seit dem 1. September 2007 wird in der Schweiz auch auf MP3-Playern und Harddisc-DVD-Recordern eine Urheberrechtsabgabe erhoben. Das Bundesgericht hatte sich in BGE 133 II 263 eingehend mit der Frage auseinandergesetzt und den «Gemeinsamen Tarif 4d» schlussendlich genehmigt. Ernst Platz befasst sich mit dem Entscheid des Bundesgerichts sowie der Urheberrechtsabgabe auf digitalen Endgeräten an sich.

Den Deutschschweizer Kantonen folgend hat das Verwaltungsgericht des Kantons Genf in seinem Entscheid vom 12. März 2008, welcher in der aktuellen Ausgabe vollständig publiziert ist, festgehalten, dass sich eine Anwaltskanzlei in der Rechtsform der Aktiengesellschaft konstituieren kann. RA Vincent Jeanneret, untersucht die Konsequenzen dieser Entscheidung für die Genfer Anwaltskammer und behandelt die noch offenen Fragen.

Ich wünsche Ihnen einen guten Start in die neue Woche.

Freundliche Grüsse
 
Nils Güggi