Jusletter

Liebe Leserinnen und Leser

Im Urteil 4A_24/2008 vom 12. Juni 2008 korrigierte das Bundesgericht die kantonalen Vorinstanzen hinsichtlich einer Kaufpreisvereinbarung bei einem Grundstückkauf. Die Vorinstanzen befanden, dass der Kaufpreis in der öffentlichen Urkunde des Notars nicht bestimmbar sei und qualifizierten den Vertrag als ungültig. Das Bundesgericht befand die Klausel und damit den Vertrag für gültig. Dr. iur. Roland Pfäffli und RA Simone Mülchi widmen sich dem Urteil und damit der Frage der Bestimmbarkeit des Kaufpreises beim Grundstückkauf.
Auf www.meinprof.ch können Studierende seit rund einem Jahr ihre Dozenten bewerten. Die Plattform hat einigen medialen Wirbel und zum Teil heftige Kritik ausgelöst. Raphael Zingg analysiert, ob die unfreiwillige Benotung rechtlich zulässig ist und wie betroffene Dozenten allenfalls dagegen vorgehen können.
RA Andrea Zbinden rezensiert die in der Reihe «Thesis» von Editions Weblaw erschienene Dissertation von Mario Marti mit dem Titel «Aktienemission im Internet».
Ich wünsche Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche!

Mit besten Grüssen

 
Nils Güggi