Jusletter

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Zur heutigen Ausgabe:
Beim börsenmässigen Verkauf kotierter Namenaktien muss die Veräussererbank der Gesellschaft den Namen des Veräusserers melden, worauf die Gesellschaft den entsprechenden Eintrag im Aktienbuch streicht. Gibt sich der Erwerber der Aktien nicht zu erkennen, bleibt die betreffende Stelle im Aktienbuch leer und es entstehen Dispoaktien. Der aktuelle Entwurf zur Revision des Aktienrechts verzichtet auf eine Regelung zu den Dispoaktien. RA Dr. iur. Florian Zihler präsentiert einen Lösungsansatz.
Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) hatte am 31. August 2007 einen Kassensturzbeitrag über einen Schönheitschirurgen als persönlichkeitsverletzend taxiert. In BGE 2C_89/2008 vom 26. Juni 2008 hat das Bundesgericht nun den Entscheid der UBI zurückgewiesen. Für die Beurteilung, ob eine individuelle Persönlichkeitsverletzung vorliege, seien die ordentlichen Gerichte zuständig. RA Dr. iur. Dr. h.c. Peter Studer bespricht das Urteil und begrüsst insb., dass das Bundesgericht Klarheit geschaffen hat.
Am 13. Dezember 2007 hat der EGMR die Schweiz wegen eines Verstosses gegen Art. 8 EMRK verurteilt. Der Verlust des Kindesverhältnisses als Folge der Adoption durch den Partner der Mutter verletzt das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens. Das Urteil des Strassburger Gerichts hat zur Revision des Bundesgerichtentscheids (Urteil 5F_6/2008 vom 18. Juli 2008) und insbesondere zur Relativierung von Art. 267 Abs. 2 ZGB geführt. Prof. Dr. iur. Michel Hottelier wirft einen Blick auf die verschiedenen Verfahrensstadien und zieht daraus drei Lehren für die Zukunft.
Dr. iur. Edgar Imhof rezensiert die Habilitation von Eva Maria Belser: «The White Man’s Burden – Arbeit und Menschenrechte in der globalisierten Welt». Sie befasst sich mit dem Verhältnis von Freihandel und Menschenrechten bzw. Arbeits- und Sozialrechten.
Ich wünsche Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche!

Mit besten Grüssen