Jusletter

Liebe Leserinnen und Leser
 
Heutzutage können Daten immer einfacher erfasst, gespeichert, verarbeitet und weitergegeben werden. Die Entwicklungen in der Informations- und Kommunikationstechnologie und die damit verbundenen gesellschaftlichen Veränderungen stellen das Datenschutzrecht vor unterschiedliche Herausforderungen (vgl. hierzu bereits: Rainer J. Schweizer / Alexander M. Glutz von Blotzheim, Wie die Empfehlungen des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten gegenüber privaten Datenbearbeitern umgesetzt werden, in: Jusletter 21. Februar 2011; Urs Egli, Soziale Netzwerke und Arbeitsverhältnis, in: Jusletter 17. Januar 2011, David Rosenthal, Wenn Datenschutz übertrieben wird oder: Hard cases make bad law, in: Jusletter 27. September 2010). In der heutigen Ausgabe bespricht Dr. Stephan C. Brunner die Risiken, welche neue Technologien für die Privatsphäre des Einzelnen bergen. Mit Blick auf die Prävention und den Aspekt, dass die Durchsetzung des Datenschutzrechts im privatrechtlichen Bereich stark auf individueller Kontrolle basiert, plädiert er für eine Anpassung des Konzepts der Datenschutzregulierung und für eine Neuausrichtung des Regulierungsinstrumentariums durch den Gesetzgeber.
 
Prof. Dr. Bernhard Rütsche widmet sich der Staatshaftung für bewilligte Sicherheitsrisiken – möglich z.B. bei der Zulassung von Medikamenten, der Bewilligung von Seilbahnen und nicht zuletzt von Kernkraftwerken. Der Autor erklärt, warum die objektive Widerrechtlichkeitstheorie hier nicht funktioniert.
 
Das Minarettverbot und seine Auswirkungen war bereits Thema einer Schwerpunkt-Ausgabe von Jusletter. Patrick Freudiger betrachtet in diesem Zusammenhang den Entscheid der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) vom 20. September 2010 zum hängigen Minarettgesuch in Langenthal. Im Gegensatz zur BVE vertritt der Autor die Ansicht, dass das neu in Art. 72 Abs. 3 BV verankerte Minarettverbot auch in hängigen Beschwerdeverfahren zu gelten habe.
 
Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.
 
   
Simone Kaiser Sarah Montani
Rechtsanwältin, Leiterin Jusletter Mitinhaberin Weblaw AG

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