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Liebe Leserinnen und Leser
 
Heutzutage können Daten immer einfacher erfasst, gespeichert, verarbeitet und weitergegeben werden. Die Entwicklungen in der Informations- und Kommunikationstechnologie und die damit verbundenen gesellschaftlichen Veränderungen stellen das Datenschutzrecht vor unterschiedliche Herausforderungen (vgl. hierzu bereits: Rainer J. Schweizer / Alexander M. Glutz von Blotzheim, Wie die Empfehlungen des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten gegenüber privaten Datenbearbeitern umgesetzt werden, in: Jusletter 21. Februar 2011; Urs Egli, Soziale Netzwerke und Arbeitsverhältnis, in: Jusletter 17. Januar 2011, David Rosenthal, Wenn Datenschutz übertrieben wird oder: Hard cases make bad law, in: Jusletter 27. September 2010). In der heutigen Ausgabe bespricht Dr. Stephan C. Brunner die Risiken, welche neue Technologien für die Privatsphäre des Einzelnen bergen. Mit Blick auf die Prävention und den Aspekt, dass die Durchsetzung des Datenschutzrechts im privatrechtlichen Bereich stark auf individueller Kontrolle basiert, plädiert er für eine Anpassung des Konzepts der Datenschutzregulierung und für eine Neuausrichtung des Regulierungsinstrumentariums durch den Gesetzgeber.
 
Prof. Dr. Bernhard Rütsche widmet sich der Staatshaftung für bewilligte Sicherheitsrisiken – möglich z.B. bei der Zulassung von Medikamenten, der Bewilligung von Seilbahnen und nicht zuletzt von Kernkraftwerken. Der Autor erklärt, warum die objektive Widerrechtlichkeitstheorie hier nicht funktioniert.
 
Das Minarettverbot und seine Auswirkungen war bereits Thema einer Schwerpunkt-Ausgabe von Jusletter. Patrick Freudiger betrachtet in diesem Zusammenhang den Entscheid der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) vom 20. September 2010 zum hängigen Minarettgesuch in Langenthal. Im Gegensatz zur BVE vertritt der Autor die Ansicht, dass das neu in Art. 72 Abs. 3 BV verankerte Minarettverbot auch in hängigen Beschwerdeverfahren zu gelten habe.
 
Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.
 
   
Simone Kaiser Sarah Montani
Rechtsanwältin, Leiterin Jusletter Mitinhaberin Weblaw AG
Wissenschaftliche Beiträge
Stephan C. Brunner
Abstract

Die aktuelle Entwicklung der Informations- und Kommunikationstechnologien und die damit verbundenen gesellschaftlichen Veränderungen stellen das Datenschutzrecht vor grosse Herausforderungen. Das Konzept der Privatsphäre verändert sich. Neue Technologien bringen Risiken mit sich, die nicht immer präzise eingeschätzt werden können. Hier ist die Prävention ein wichtiger Aspekt des Datenschutzes. Schliesslich basiert die Durchsetzung des Datenschutzrechts im privatrechtlichen Bereich heute zu stark auf individueller Kontrolle. Aus diesen Gründen ist es nötig, dass der Gesetzgeber die der Datenschutzregulierung zugrunde liegenden Konzepte anpasst und sein Regulierungsinstrumentarium neu ausrichtet.

jcr:216334f5-11b4-4963-a646-0437a34fd6d6
Bernhard Rütsche
Abstract

Im Staatshaftungsrecht stellt das Bundesgericht – wie im privaten Haftungsrecht – auf die objektive Widerrechtlichkeitstheorie ab. Danach ist ein Verhalten widerrechtlich, wenn es absolut geschützte Rechtsgüter wie Leib und Leben oder Eigentum verletzt und keine Rechtfertigungsgründe vorliegen (Erfolgsunrecht). Dies führt unter Umständen dazu, dass der Staat auch dann für Schäden haftet, wenn ihm keine Verletzung von Sorgfaltspflichten vorzuwerfen ist. Eine solche Haftung für sorgfältiges Handeln greift insbesondere in Situationen, in denen der Staat technische Anlagen oder Produkte bewilligt, die mit Sicherheitsrisiken verbunden sind. Beispiele sind Bewilligungen von Medikamenten, Seilbahnen und nicht zuletzt von Kernkraftwerken.

Beiträge
Patrick Freudiger
Abstract

Der vorliegende Bericht hat den viel beachteten Entscheid der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) vom 20. September 2010 zum hängigen Minarettgesuch in Langenthal zum Gegenstand. Anders als die BVE wird im Folgenden die Ansicht vertreten, dass das neu in Art. 72 Abs. 3 BV verankerte Minarettverbot auch in hängigen Verfahren zu gelten hat. Der Beitrag konzentriert sich auf die Frage, ob im vorliegenden Fall die Rechtslage zum Zeitpunkt des Erlasses der Baubewilligung oder des Entscheides der BVE massgebend ist. Andere im Entscheid der BVE aufgeworfene Fragestellungen werden an dieser Stelle nicht behandelt.

Aus dem Bundesgericht
Jurius
Abstract

BGer – Elf Anbieter von Open-Source-Software haben ihren Kampf gegen die Vergabe eines Informatikauftrags des Bundes an Microsoft definitiv verloren. Laut Bundesgericht ist das Bundesverwaltungsgericht auf ihre Beschwerden zu Recht nicht eingetreten. (BGE 2C_783/2010)

Jurius
Abstract

BGer – Ein 52-jähriger Zürcher bleibt in Untersuchungshaft. Er hatte sich unter Angabe einer realen Adresse als Mutter mit Tochter ausgegeben, die angeblich geschlachtet werden möchten. Das Bundesgericht hat sein Haftentlassungsgesuch wegen Fluchtgefahr abgewiesen. (Urteil 1B_102/2011)

Jurius
Abstract

BGer – Die Gewerkschaft Unia ist vor dem Bundesgericht mit ihrer Beschwerde wegen angeblicher Verletzungen der Konsultationspflichten bei der Schliessung der Zellstofffabrik Borregaard in Riedholz SO erfolglos geblieben. Die Begründung des Entscheides liegt noch nicht vor. (Urteil 4A_483/2010)

Jurius
Abstract

BGer – Das Zürcher Obergericht muss sich ein drittes Mal mit einem Arzt befassen, der die Rückgabe einer Pistole veranlasst hat, mit der seine Patientin später auf ihren Freund schoss. Das Bundesgericht hat die Verurteilung des Psychoanalytikers aufgehoben. (Urteil 6B_365/2010)

Jurius
Abstract

BGer – Die Konkursverwaltung der untergegangenen Sabena ist nicht berechtigt, die Einstellung des zweiten Strafverfahrens gegen ehemalige Verantwortliche der SAirGroup anzufechten. Das Bundesgericht hat einen Entscheid der Zürcher Justiz bestätigt. (Urteil 6B_557/2010)

Jurius
Abstract

BGer – Ein Uhrmacher aus dem Kanton Neuenburg hat seine Verurteilung wegen gewerbsmässiger Hehlerei durch alle Instanzen ohne Erfolg angefochten. Das Bundesgericht hat das Urteil des Neuenburger Wirtschaftsgerichts von 2008 bestätigt. (Urteil 6B_728/2010)

Jurius
Abstract

BGer – Das Bundesstrafgericht muss in der Zigarettenschmuggel-Affäre über die Bücher. Laut Bundesgericht hat das Bundesstrafgericht bei der Verurteilung von zwei Italienern und mit dem Freispruch für die restlichen sieben Angeschuldigten willkürlich entschieden. (Urteil 6B_609/2009)

Aus dem Bundesverwaltungsgericht
Jurius
Abstract

BVGer – Ein Schweizer Rentner im thailändischen Pattaya erhält keine Sozialhilfe aus der Heimat, um in seinem Altersdomizil als «sozial höher gestellte Person» die Nachbarschaft beschenken zu können. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde des Mannes abgewiesen. (Urteil C-6819/2009)

Medienmitteilungen
Jurius
Abstract

Ab 1. Mai 2011 kommen die Staatsangehörigen der EU-8 erstmals in den Genuss der vollständigen Personenfreizügigkeit. Der Bundesrat hat heute die Teilrevision der Verordnung über die schrittweise Einführung des freien Personenverkehrs zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft und deren Mitgliedstaaten sowie unter den Mitgliedstaaten der Europäischen Freihandelsassoziation (VEP) gutgeheissen.

Jurius
Abstract

Risikosportarten sind ab 2013 in der ganzen Schweiz gesetzlich reguliert. Das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) hat beschlossen, das Gesetz auf diesen Zeitpunkt in Kraft zu setzen. Die eidgenössischen Räte hatten der Vorlage in der Wintersession zugestimmt.

Jurius
Abstract

Personen, die sich an Kartellabsprachen beteiligen, sollen künftig mit einer strafrechtlichen Sanktion rechnen müssen. Der Bundesrat schickt zwei Varianten in die Vernehmlassung, wie dieser Wunsch des Parlaments umgesetzt werden könnte.

Jurius
Abstract

Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates (RK-S) empfiehlt ihrem Rat einstimmig, den Bundesbeschluss über die Genehmigung und die Umsetzung des Übereinkommens des Europarates zur Bekämpfung des Menschenhandels anzunehmen.

Jurius
Abstract

Die Praxis für die Integration von Ausländerinnen und Ausländern soll landesweit vereinheitlicht werden. Der Bundesrat soll zu diesem Zweck aber nicht zwingend ein spezielles Gesetz erlassen müssen.

Jurius
Abstract

Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrats (KVF-N) stützt die Haltung des Bundesrats, trotz ungenügendem Wettbewerb im Fernmeldemarkt auf eine Gesetzesrevision zu verzichten. Sie will die Entwicklungen aber genau im Auge behalten.

Jurius
Abstract

Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates (KVF-N) bleibt dabei: Sie möchte Formel-1-Rennen in der Schweiz wieder zulassen. Mit 10 zu 9 Stimmen hat sie sich für drei parlamentarische Initiativen ausgesprochen, die eine Aufhebung des Verbots von Rundstreckenrennen fordern.

Jurius
Abstract

Fachhochschulen sollen in Zukunft auch Studierende ohne Maturitätszeugnis aufnehmen. Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats (WBK-N) hat sich dafür ausgesprochen, dass Fachhochschulen auch Personen aufnehmen müssen, die eine «gleichwertige Vorbildung» und ausreichende Arbeitswelterfahrung haben.

Jurius
Abstract

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats (SGK-S) will die Krankenversicherungen nicht zwingen, künftig integrierte Gesundheits-Versorgungsnetze anzubieten. Die SGK schlägt damit ihrem Rat vor, an dieser Differenz zum Nationalrat festzuhalten.

Jurius
Abstract

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats (SGK-S) bringt die umstrittensten Punkte der gescheiterten 11. AHV-Revision wieder ins Spiel: Das Frauenrentenalter soll erhöht und bei der Anpassung der Renten an die Teuerung soll eine Schuldenbremse eingeführt werden.

Gesetzgebungsübersicht
Jurius
Abstract

Die vorliegende Zusammenstellung beinhaltet alle schweizerischen Bundesgesetze, Bundesbeschlüsse, Bundesrats- und Departementsverordnungen sowie einzelne Artikel, die im April 2011 in Kraft treten. Die einzelnen Erlasse und Änderungen können via Links direkt abgerufen werden.