Jusletter

Liebe Leserinnen und Leser
 
Ob New York, London, Berlin oder Genf: Farblich einheitlich gestaltete Taxis gehören in zahlreichen Städten der Welt zum allgemeinen Stadtbild. Oft sind sie ein sichtbares Beispiel für detaillierte staatliche Vorschriften, denen der gewerbsmässige Personentransport in den meisten Industrieländern unterworfen ist. Weit verbreitet ist zudem eine gesetzliche Transportpflicht der Taxifahrer. Dr. Johannes Reich zeigt auf Grundlage der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichts die verfassungs- und verwaltungsrechtlichen Rahmenbedingungen der Regulierung des Taxigewerbes auf. In der Schweiz liegt die Kompetenz hierzu in vielen Kantonen bei den politischen Gemeinden. Dies führt nicht selten dazu, dass sich solche Vorschriften überwiegend an den Interessen der einheimischen Anbieter orientieren.
 
Im Zuge der Finanzkrise 2007 – 2008 verstärkten sich die Bemühungen der EU nach einheitlichen EU-weiten Regeln zur Versicherungsaufsicht. Bozena Hagen untersucht, welche Risiken und Herausforderungen die neu gegründete Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA – European Insurance and Occupational Pensions Authority) für nationale Versicherungsstellen in den Mitgliedstaaten mit sich bringt.
 
Kann ein schweizerisches Inkassobüro ausländische Verkehrsbussen vollstreckenRobert Weyeneth und Prof. Dr. Stephan Breitenmoser untersuchen diese Frage und analysieren die damit verbundenen völkerrechtlichen Probleme.
 
Mit der Revision des LugÜ wurde in Art. 271 Abs. 1 Ziff. 6 SchKG ein neuer Arrestgrund eingeführt («wenn der Gläubiger gegen den Schuldner einen definitiven Rechtsöffnungstitel besitzt»). Felix C. Meier-Dieterle stellt anhand unterschiedlicher Argumentationen dar, warum auch ausländische «nicht LugÜ-Entscheide» als Arrestgründe in diesem Sinne gelten.
 
Dr. Peter G. Kirchschläger berichtet vom 8. Internationalen Menschen­rechts­forum Luzern (IHRF), bei welchem das Thema Migration aus menschenrechtlicher Perspektive öffentlich diskutiert wurde.
 
Zu guter Letzt ein Hinweis in eigener Sache: Jusletter macht eine zweiwöchige Sommerpause. Die nächste Ausgabe erscheint am 8. August 2011.
 
Bis dahin wünschen wir Ihnen eine spannende Lektüre und einen schönen Sommer.
 
   
Simone Kaiser Sarah Montani
Rechtsanwältin, Leiterin Jusletter Mitinhaberin Weblaw AG

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